Die Länder billigten am Freitag die kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Erleichterungen für Flüchtlinge. Neben der Abschaffung der Residenzpflicht, die den Bewegungsradius bislang eingrenzte, sieht das Gesetz auch eine Einschränkung der Vorrangprüfung vor. Sie schreibt vor, dass Asylbewerber erst dann eine Arbeit annehmen dürfen, wenn sich kein geeigneter Deutscher oder EU-Bürger dafür findet. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland entfällt sie künftig. In Mangelberufen gilt sie gar nicht mehr.
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Die Änderungen waren Bestandteil eines Asyl-Kompromisses mit den Ländern. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte Erleichterungen verlangt. Im Gegenzug stimmte sein Land der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu. Dem neuen Gesetz zufolge entfällt auch das Sachleistungsprinzip bei den Sozialleistungen für Flüchtlinge. Sie sollen künftig, sobald sie nicht mehr in einer Sammelunterkunft leben, vorrangig Geld anstelle von Gutscheinen bekommen.