Psychotherapeut Lütz lehnt ärztliche Suizidbeihilfe ab

Psychotherapeut Lütz lehnt ärztliche Suizidbeihilfe ab
Aus seltenen Grenzfällen dürften keine allgemeinen Regeln abgeleitet werden, sagte der katholische Bestseller autor der FAZ. Lütz kritisierte auch Umfragen, die eine hohe Zustimmung zur Sterbehilfe ergäben: Das Wort "Tötung" käme darin gar nicht vor.

Der katholische Psychotherapeut und Bestsellerautor Manfred Lütz hat sich gegen eine gesetzliche Regelung der ärztlich assistierten Selbsttötung gewandt. Dies würde einen "unmenschlichen Druck auf Alte, unheilbar Kranke, Behinderte und andere Mitbürger, die sich selbst oder anderen als Last vorkommen, ausüben", schreibt er in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstagsausgabe). Aus seltenen Grenzfällen dürften keine generellen Regeln abgeleitet werden.

###mehr-artikel###

Lütz kritisierte auch Umfragen, wonach angeblich 70 Prozent der Deutschen für aktive Sterbehilfe seien. Bei der Fragestellung komme etwa das Wort "Tötung" gar nicht vor, schreibt der Mediziner. Tatsächlich wollten sich die Menschen aber nicht vom Staat oder vom Arzt vorschreiben lassen, wie sie zu sterben hätten. "Das ist im Hospiz aber sichergestellt." Die Palliativmedizin könne heute einem Sterbenden alle Schmerzen nehmen, ohne ihn zu töten, ergänzte der Leiter der Kölner Alexianer-Klinik für psychisch Kranke. "Wenn das in der Öffentlichkeit mehr bekannt wäre und korrekt gefragt würde, gäbe es sicher andere Ergebnisse."

In der deutschen Öffentlichkeit wird gegenwärtig intensiv über Sterbehilfe diskutiert. Der Bundestag bereitet eine gesetzliche Neuregelung vor. Dabei geht es unter anderem um die assistierte Selbsttötung, die bisher nach dem Standesrecht der Ärzte untersagt ist, sowie um ein mögliches Verbot von organisierter und kommerzieller Sterbehilfe. Einigkeit herrscht darüber, dass aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, strafbar bleiben soll. Im Parlament fand im November eine erste Orientierungsdebatte statt. Eine Entscheidung dürfte im Herbst 2015 fallen.

Nach den Worten von Lütz gibt es in der Bundesrepublik nur sehr wenige Fälle von medizinisch assistierten Selbsttötungen. Niemand wolle die vergleichsweise liberale Regelung ändern, die Suizid und die Beihilfe dazu nicht kriminalisiere. "Es soll nur das geschäftige Treiben von selbsternannten Tötungshelfern unterbunden werden", ergänzte der Psychotherapeut. Wenn sich jedoch ein Arzt in Einzelfällen zu Handlungen verpflichtet fühle, die von der Rechtsordnung nicht gebilligt würden, "dann muss er auch bereit sein, dafür geradezustehen". Für Grenzfälle könne es nie Rechtssicherheit geben, betonte Lütz.