Übersprüher von Neonazi-Schmierereien muss zahlen

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst
Übersprüher von Neonazi-Schmierereien muss zahlen
Mehrfach hatte ein Lehrer die Limburger Stadtverwaltung aufgefordert, Neonazi-Schmierereien zu entfernen. Als nichts geschah, griff er zur Sprühdose. Für den dadurch entstandenen Schaden muss er nun aufkommen.
09.12.2014
epd
Dieter Fluck

Ein Lehrer muss für die Beseitigung von Schäden aufkommen, die durch das Übersprühen von rassistischen und nationalsozialistischen Symbolen an Straßenschildern im hessischen Limburg entstanden sind. Das Amtsgericht gab der klagenden Stadt Limburg Recht und verurteilte den 52-jährigen Ralf Bender am Dienstag zur Zahlung von 991,55 Euro plus fünf Prozent Zinsen. Außerdem muss er für die Kosten des Verfahrens aufkommen.

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Der in einer Braunfelser Grundschule angestellte Pädagoge hatte sich laut eigener Darstellung zur Selbsthilfe entschieden, nachdem er die Ordnungsbehörde der Stadt ungezählte Male telefonisch und schriftlich zur unverzüglichen Entfernung der Aufkleber und Schmierereien aufgefordert habe. Die Stadt habe die fremdenfeindliche Hetze und Hakenkreuze auf Straßenschildern und Laternenmasten unter anderem in der Nähe von Schulen über mehrere Wochen geduldet und nichts dagegen unternommen.

Richterin Bettina Kilian erklärte, die Schäden seien durch die Verwendung der schwarzen Sprühfarbe entstanden, die an öffentlichen, durch Steuergelder beschafften Gegenständen heruntergelaufen sei. In einem Fall sei das komplette Schild nicht mehr zu sehen gewesen. "Das hätte der Beklagte vermeiden können, wenn er die Aufkleber abgekratzt oder durch andere, gleich große Schildchen abgedeckt hätte", erklärte die Richterin des Limburger Amtsgerichts. Mit der nur schwer zu beseitigenden Graffiti-Farbe sei der Beklagte über das Ziel hinausgeschossen. Selbst unter dem Gesichtspunkt, in einer wehrhaften Demokratie gegen rassistische und nationalsozialistische Symbole tätig werden zu müssen, sei Sachbeschädigung nicht durch das Grundgesetz gedeckt. Es gehe hier nicht um seine Bestrafung, sondern darum, wer für die Beseitigung der Farbe aufkomme. 

Keine Verständigung zwischen der Stadtverwaltung und dem Lehrer

Die Stadt sei nicht untätig geblieben und habe Bender mitgeteilt, dass Maßnahmen zur Beseitigung eingeleitet würden. Das sei dem Beklagten aber nicht schnell genug gegangen. Auch die Befürchtung des Beklagten, dass wegen des bevorstehenden Endes der Osterferien zahlreiche Schüler die verbotenen Aufkleber gesehen hätten, ließ Richterin Bettina Kilian nicht als Rechtfertigung gelten. "Es wäre Hilfe dagewesen", führte Kilian aus. Bender hätte beim zuständigen Verwaltungsgericht einen entsprechenden Antrag stellen können, worauf eine richterliche Anordnung zur Beseitigung ergangen wäre.

Die Amtsrichterin bedauerte, dass beide Parteien die mehrfach vorhandene Chance einer Verständigung nicht genutzt hätten. "Ob es politisch klug ist, was die Stadt getan hat, hat das Gericht nicht zu entscheiden", sagte Kilian. Dass sie kleinlich gehandelt habe, das sehe die Stadt offensichtlich inzwischen auch so. "Da muss man sich fragen, warum wir heute hier sitzen müssen." Die Klage hätte auch zurückgenommen werden können, sagte die Juristin.

Vonseiten der klagenden Stadt Limburg war niemand zur Urteilsverkündung gekommen. Gegen das Urteil ist Berufung beim Limburger Landgericht möglich.