"In den Schreiben an die Versicherten dürfen Betragserhöhungen nicht kaschiert werden", sagte Lauterbach der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagsausgabe). Die Kassen sind verpflichtet, ihre Kunden in den kommenden Tagen über die ab dem 1. Januar geltenden Beitragssätze zu informieren.
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Hintergrund ist die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung, mit der der bisherige einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent abgelöst wird. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für Arbeitnehmer fällt weg und Kassen erhalten nur noch den zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierten Beitrag von 14,6 Prozent. Sie können dafür aber in Zukunft einen Zusatzbeitrag von den Arbeitnehmern verlangen.
Gesundheitspolitiker Lauterbach erklärte, er rechne nicht mit flächendeckenden Beitragserhöhungen durch die Zusatzgebühr. Er gehe zudem davon aus, dass der Wettbewerb der Kassen künftig weniger über die Beitragshöhe als über die Qualität der Leistungen ausgetragen werde.