Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin die bezahlte zehntägige Pflege-Auszeit sowie Rechtsansprüche auf Job-Pausen für die Pflege und die Sterbebegleitung. "Wir wollen den Familien, insbesondere für sehr belastende Situationen, den Rücken stärken", sagte Familienministerin Manuela Schwesig in Berlin. Bis zu einem halben Jahr können Berufstätige auch bisher schon für eine Pflege aus dem Job aussteigen. Ab Januar haben sie außerdem einen Rechtsanspruch darauf, ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre auf 15 Wochenstunden zu reduzieren. Bei den längeren Auszeiten gibt es Einschränkungen für Beschäftigte in Kleinbetrieben. Die zehntägige bezahlte Pflege-Auszeit steht allen Arbeitnehmern zu.
Der Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit von bis zu zwei Jahren gilt nur für Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Damit hat sich die Union durchgesetzt. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte eine Untergrenze von 15 Beschäftigten vorgesehen, was rund einem Fünftel aller Unternehmen entsprochen hätte. Neu ist, dass die Arbeitnehmer zur Überbrückung des Lohnausfalls ein zinsloses staatliches Darlehen erhalten können. Im Gegenzug setzte die SPD durch, dass die bezahlte zehntägige Pflege-Auszeit tageweise und nacheinander von verschiedenen Angehörigen genommen werden kann. Sie steht allen Arbeitnehmern unabhängig von der Betriebsgröße zu, wenn es plötzlich einen Pflegefall in der Familie gibt. Neu ist die Lohnfortzahlung von bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Zimmermann für sechswöchige Auszeit
Die Opposition warf der Bundesregierung Ahnungslosigkeit vor. Die zehntägige Pflege-Auszeit sei viel zu kurz, kritisierte die Linken-Politikerin Pia Zimmermann. Es sei allein schwer, einen Termin bei einem Pflegestützpunkt zu bekommen. Zimmermann sprach sich für eine sechswöchige Auszeit aus. Zudem beklagte sie, die Koalition schiebe die Verantwortung bei der Pflege auf Familien ab, "weil es günstiger ist". Die Grünen-Politiker Elisabeth Scharfenberg sagte, das Darlehen gleiche die Belastung für die Pflege von Angehörigen nur teilweise aus.