Mit deutlicher Zweidrittelmehrheit stimmte die Landessynode am Dienstag in Morschen für die Streichung der umstrittenen Altersgrenze. Zuvor waren 2009 und 2012 zwei Anläufe zur Änderung der Regelung im Kirchenparlament gescheitert.
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Für die Abschaffung der Altersgrenze stimmten 68 Synodenmitglieder, es gab 19 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Da es sich bei der Vorlage um eine Änderung der Grundordnung der Landeskirche handelt, waren für einen Erfolg mindestens 62 Stimmen erforderlich. Im vergangenen Jahr war eine Klage von fünf Kirchenvorstehern, die wegen Erreichung der Altersgrenze nicht zur Wahl zugelassen waren, vor dem Landeskirchengericht gescheitert. Rudolf Schulze, Präses der Synode, hatte vor der Synodentagung nicht ausgeschlossen, dass sich durch das öffentliche Echo auf die Klage die Stimmung geändert haben könnte.
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Gegner der Altersgrenze hatten unter anderem argumentiert, dass ältere Menschen wesentlich rüstiger seien als vor einigen Jahrzehnten. Zudem gebe es auch in politischen Ämtern keine Altersbegrenzung. Befürworter der Beibehaltung wiesen darauf hin, dass ein Wegfall der Altersgrenze jüngere Gemeindemitglieder von einer Kandidatur abhalten könne und damit eine Überalterung der Kirchenvorstände fördere.