EU-Richter entscheiden über Hartz-IV-Leistungen für Zuwanderer

EU-Richter entscheiden über Hartz-IV-Leistungen für Zuwanderer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am heutigen Dienstag über Hartz-IV-Leistungen für Zuwanderer.
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Auf dem Prüfstand steht eine Regelung im deutschen Sozialgesetzbuch, die auf die Eindämmung sogenannter Armutsmigration etwa aus östlichen EU-Ländern abzielt. Laut den deutschen Regeln gibt es kein Hartz-IV-Geld für Migranten, die nur wegen der Sozialleistungen oder zum Zweck der Jobsuche nach Deutschland kommen.

Der EuGH soll nun klären, ob diese Regelung mit Europarecht vereinbar ist - das Unionsrecht sieht im Grundsatz vor, dass In- und Ausländer als "Unionsbürger" dieselben Rechte haben. Allerdings sind dabei gewisse Einschränkungen möglich. Konkret geht es in dem Fall um eine Frau aus Rumänien, die mit ihrem kleinen Sohn seit mehreren Jahren bei ihrer Schwester in Leipzig lebt und dort keiner Arbeit nachgeht.