Der Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König (60) muss nicht erneut vor Gericht. Das Strafverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs wurde am Montag gegen eine Geldauflage eingestellt, wie die Anwälte des evangelischen Theologen mitteilten. König war vorgeworfen worden, im Februar 2011 bei einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden zur Gewalt gegen Polizisten aufgerufen zu haben. Ein erster Prozess vor dem Amtsgericht Dresden war im Sommer 2013 geplatzt, die Verteidigung hatte nach eigenen Angaben schon damals eine Einstellung des Verfahrens beantragt.
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König sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), er sei "erleichtert, aber nicht glücklich" über die Einstellung, da das gesamte Verfahren sehr viele Energien verschlungen habe - nicht zuletzt finanzielle. Als Motiv für seine Zustimmung zur Verfahrenseinstellung hatte der 60-Jährige unter anderem angegeben, er wolle einen Beitrag zum Rechtsfrieden leisten. Die Geldauflage besteht aus insgesamt 3.000 Euro, die je zur Hälfte an den Justiz-Fiskus des Freistaates Sachsen und an den Kirchenbezirk Dresden-Mitte gezahlt wird. Die Gerichtskosten trägt die Landeskasse.
Er werde versuchen, nun wieder auf ein "Normalmaß" zu kommen und seine abhanden gekommene Leichtigkeit wiederzugewinnen, sagte König. Seit der Anklage sind fast drei Jahre vergangen.
Grund für die Einstellung des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt könnte nach Angaben von Königs Verteidigern ein erst kürzlich vom Gericht eingeholtes Gutachten des Brandenburger Landeskriminalamts (LKA) sein. Dieses habe erwiesen, "dass die Angaben der Verteidigung über das von Lothar König tatsächlich über den Lautsprecherwagen Gesagte zutreffend waren." Deshalb sähen die Justizverfolgungsbehörden in Dresden heute keine "Schuld" des Pfarrers mehr, die eine weitere strafrechtliche Verfolgung rechtfertigen würden. Die Pressestelle des Amtsgerichts war am Montagabend nicht für Äußerungen über die Verfahrenseinstellung erreichbar.
Auch die sogenannte Soligruppe JG-Stadtmitte, die König in dem Verfahren unterstützt hatte, zeigte sich am Montag erleichtert über die Einstellung gegen eine Geldauflage. "Die Annahme der Einstellung ist kein Schuldeingeständnis - sie zeigt, dass die Verteidigung von Anfang an Recht hatte: Es lag kein strafrechtlich relevantes Verhalten von Lothar König vor", erklärten die Unterstützer. "Die neuen Beweismittel in Form einer Tonspuranalyse durch das LKA Brandenburg scheinen die Staatsanwaltschaft nun endlich auch überzeugt zu haben", vermutete Gruppen-Sprecher Oliver Preuss.