"So hohe Kirchensteuereinnahmen hatten wir nominal noch nie", ergänzte er. Im vergangenen Jahr betrug das Aufkommen 4,8 Milliarden Euro. Die katholische Kirche verzeichnete bereits 2013 ein Kirchensteueraufkommen von mehr als fünf Milliarden Euro.
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Bei der Einbringung des EKD-Haushaltes trat der Finanzexperte zugleich Darstellungen entgegen, die Kirchen schwämmen im Geld. Derzeit würden die finanziellen Auswirkungen des Rückgangs der Zahl der Kirchenmitglieder von der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung kompensiert, argumentierte Winterhoff. Die niedrige Arbeitslosen- und eine hohe Beschäftigungsquote führten dazu, dass mehr Menschen Steuern und auch mehr Gemeindemitglieder Kirchensteuer zahlen. "Das wird aber kaum so bleiben", sagte das Ratsmitglied. Langfristig müsse wegen des Rückgangs der Mitgliederzahl mit einer negativen Kirchensteuerentwicklung gerechnet werden.
Mit Hinweis auf die Entwicklung der realen Finanzkraft wies Winterhoff zudem darauf hin, dass inflationsbereinigt die Kaufkraft der aktuellen Kirchensteuereinnahmen 3,75 Milliarden Euro entspreche. Kritik an dem bundesdeutschen System, bei dem die Kirchensteuer an die Lohnsteuer gekoppelt ist und vom Staat eingezogen wird, wies das EKD-Ratsmitglied zurück. Die Kirchensteuer sei für die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben unverzichtbar. Für die Kirchen sei die Erhebung durch die Finanzämter kostengünstig, und der Staat erhalte für diese Dienstleistung einen kostendeckenden Beitrag. "Darum verstößt der Einzug der Kirchensteuer nicht gegen das Trennungsgebot", führte der Kirchenjurist aus.
Geändertes Verfahren sorgte für Austritte
Zu Irritationen über das neue Einzugsverfahren für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge räumte Winterhoff ein, dass es Transparenzprobleme gegeben habe. So sei es leider nicht gelungen, die Kirchensteuerpflichtigen rechtzeitig über die Neuregelung zu informieren.
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Vielmehr seien sie zuerst von den Banken unterrichtet worden, was erhebliche Irritationen ausgelöst habe. "Verstärkte Kirchenaustritte in diesem Jahr stehen sicherlich damit im Zusammenhang", sagte das EKD-Ratsmitglied.
Es gehe nicht um mehr Einnahmen, sondern um ein geregeltes Verfahren, erläuterte der Finanzexperte. Für Kirchensteuerzahler werde das ab 2015 wirksame Erhebungsverfahren wesentlich einfacher, da die gesonderte Veranlagung entfällt.
Der EKD-Etat für 2015 hat ein Volumen von rund 198 Millionen Euro, rund 2,5 Millionen mehr als im Vorjahr. Der Haushalt wird überwiegend aus Umlagen und Zuweisungen der 20 Landeskirchen finanziert. Nicht im Haushalt berücksichtigt ist der Finanzausgleich zwischen den Mitgliedskirchen mit einem Volumen von 145 Millionen Euro.