Grüne streiten über kirchliches Arbeitsrecht

Grüne streiten über kirchliches Arbeitsrecht
Bei den Grünen gibt es Streit über das kirchliche Arbeitsrecht: Der religionspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Volker Beck, erneuerte seine Forderung nach Änderungen und widersprach damit dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (beide Grüne).

Es sei "übergriffig und völlig unverhältnismäßig, die Einhaltung doktrinärer Regeln in der Lebensführung von allen Beschäftigten zu verlangen", sagte Beck dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagsausgabe). Er bezog sich vor allem auf die Loyalitätspflichten für Mitarbeiter in der katholischen Kirche, die nach einer Scheidung nicht wieder heiraten oder als Homosexuelle nicht offen mit ihrem Partner zusammenleben dürfen.

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Beck verwies darauf, dass nicht nur die katholischen Gläubigen mehrheitlich die rigorose Haltung ihrer Kirchenführung ablehnten, sondern inzwischen auch relevante Teile der Hierarchie. Auf der jüngsten Familiensynode in Rom habe eine Mehrheit der katholischen Bischöfe für einen anderen pastoralen Umgang mit Lesben, Schwulen und wiederverheirateten Geschiedenen votiert. "Da kann doch kaum mehr behauptet werden, dass diese Menschen der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Botschaft schaden, wenn sie bei der Caritas oder in einem katholischen Krankenhaus arbeiten", sagte der Grünen-Politiker.

Beck will auch die Regel kippen, dass Mitarbeiter der Kirche Christen sein müssen. In einem Papier für den Parteivorstand schlägt er vor, Konfession und Personalauswahl dort teilweise zu entkoppeln, wo es deutlich mehr  kirchliche Einrichtungen gibt, als es dem Christen-Anteil an der Bevölkerung entspricht. Das Quasi-Monopol, das kirchliche Krankenhäuser oder Kitas in manchen Regionen hätten, sei angesichts einer steigenden Zahl Nicht-Getaufter für immer mehr Menschen eine unzumutbare Hürde bei der Jobsuche.

Dagegen hatte Kretschmann die geltenden Regelungen in dem von ihm mit herausgegebenen Buch "Wie viel Religion verträgt der Staat?" verteidigt. Auch dass die Kirchen Menschen anderer Religion nicht anstellen müssen, gehe in Ordnung: "Auch die grüne Fraktion würde jemanden entlassen, wenn sie feststellen sollte, dass er bei einer anderen Partei ist."

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz arbeitet derzeit an einer Neufassung der Loyalitätspflichten. Offenbar solle dabei stärker nach Berufsgruppen und ihrer Nähe zur Seelsorge unterschieden werden, schreibt der "Kölner Stadt-Anzeiger".

Buchhinweis

Winfried Kretschmann, Verena Wodtke-Werner (Hg.): Wie viel Religion verträgt der Staat? Aktuelle Herausforderungen und grundsätzliche Überlegungen. Verlag Grünewald, Ostfildern 2014.