Beschwerde gegen Elterngeld bei Menschenrechtsgericht in Straßburg

Beschwerde gegen Elterngeld bei Menschenrechtsgericht in Straßburg
Eine bayerische Familie hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Beschwerde gegen das Elterngeld eingereicht.

Unterstützt wird sie dabei vom Verband Familienarbeit in Villingen-Schwenningen im Schwarzwald, wie das Nachrichtenmagazin "Focus" am Samstag vorab berichtete.

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Die Mutter klagt, weil nach ihrer Ansicht die Elterngeldregelungen gegen die Artikel 8 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Darin sind der Schutz des Familienlebens und ein Diskriminierungsverbot festgeschrieben. Die Höhe des Elterngeldes richte sich nach dem zuletzt erzielten Einkommen der Eltern, argumentiert die Klägerin. Mütter mit mehreren Kindern seien aber häufig geringfügig beschäftigt.

Familienarbeit-Vize Johannes Resch sagte dem "Focus": "Familien, die mehrere Kinder haben, sich um deren Erziehung zu Hause kümmern und länger aus dem Job aussetzen, werden gegenüber jenen Familien benachteiligt, die das erste Kind bekommen." Sein Verband fordere deshalb für alle Eltern den gleichen Betrag an Elterngeld für jedes Kind.