Öffentliche Gelder für Werkstätten für behinderte Menschen haben einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen. Das geht aus einer Studie hervor, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen am Donnerstag in Nürnberg vorgestellt hat. 100 Euro, die in Werkstätten investiert werden, erzeugten eine Wertschöpfung von 108 Euro, heißt es in der Erhebung.
Es sei zum ersten Mal berechnet worden, welche volkswirtschaftlichen Wirkungen die Werkstätten erzeugen. Das geschah mittels der SROI-Methode (Social Return on Investment). Demnach werden Sozialausgaben der öffentlichen Hand nicht als "versenkte Mittel" betrachtet, sondern als Investitionen. Im Kern geht es um die Frage, welchen Ertrag bekommt die Gesellschaft für ihre Investitionen in Werkstätten zurück.
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Unterm Strich stehe ein deutliches Plus für die Gesellschaft, erläuterte Professor Bernd Halfar von der katholischen Universität Eichstätt. Er verwies etwa darauf, dass Werkstätten und ihre Mitarbeiter Steuern und Sozialbeiträge abführen und Werkstätten Kosten für die öffentliche Hand an anderer Stelle vermeiden.
Hochgerechnet verschaffen Werkstätten der öffentlichen Hand pro Jahr Einnahmen und Einsparungen in Höhe von etwa sechs Milliarden Euro im Vergleich zu Investitionen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro. Allein 51 Prozent der investierten Gelder fließen als Steuern und Sozialabgaben in die öffentlichen Kassen zurück.
Die deutschlandweit etwa 2.500 Betriebe für Menschen mit Behinderung holen und vergeben in ihren Regionen Aufträge, wie Halfar erklärte. Deren 300.000 Beschäftigte und nichtbehinderte 76.000 Arbeitnehmer gäben ihr Einkommen in der Region aus und kurbelten damit die lokale Wirtschaft an.
"Werkstätten verbessern die Lebensqualität in einer Gesellschaft", sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft, Jochen Walter. Sie seien "wertschöpfende Unternehmen, in die es sich lohnt, Steuergelder zu investieren."
Nutznießer der zurückfließenden Finanzen sind nach Angaben Halfars aber nicht primär die Kommunen, die den größten Teil der Werkstätten finanzieren. Erheblich mehr profitierten die Sozialversicherungen. Denn für die Erhebung wurde errechnet, welche Kosten entstünden, wenn es keine Werkstätten gebe. Demnach kostet jeder Werkstattplatz rund 10.000 Euro. Würden die behinderten Menschen zu Hause überwiegend von Familienangehörigen betreut, entstünden dagegen Kosten von durchschnittlich rund 10.400 Euro pro Person.