Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Deutschland wegen unfairer Behandlung eines angeblichen Drogenhändlers verurteilt. Der Mann war 2007 von verdeckten Ermittlern angesprochen worden, die sich über ihn Kontakte in Kreise der organisierten Kriminalität im Raum Aachen verschaffen wollten. Der Mann, ein Gastwirt, war zu diesem Zeitpunkt keiner Straftat verdächtig. Die Fahnder überredeten ihn jedoch, für sie ein bestimmtes Drogengeschäft zu organisieren - woraufhin der Wirt mitsamt den eigentlichen Verdächtigen verhaftet und zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
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Der Straßburger Gerichtshof verurteilte Deutschland am Donnerstag wegen Verletzung des "Rechtes auf ein faires Verfahren" der Europäischen Menschenrechtskonvention. Beweise, die die Polizei mittels Anstachelung gesammelt habe, dürften vor Gericht nicht verwendet werden, unterstrichen die Richter. Sie hoben hervor, dass der Gastwirt sogar noch explizit aus dem Drogengeschäft aussteigen wollte, was die Ermittler durch Überredungstricks verhindert hätten. Deutschland muss dem Mann, der nach drei Jahren Haft im Jahr 2011 freikam, 16.500 Euro Entschädigung zahlen.