Bei einem weiteren Kind im Alter von eineinhalb Jahren konnte hingegen eine Gefährdung des Kindeswohls nicht nachgewiesen werden, wie das Ansbacher Familiengericht am Mittwoch weiter mitteilte. Dieses Kind befindet sich bereits seit Dezember 2013 wieder in der Obhut seiner Eltern.
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Die Richter hatten den Eltern im September 2013 vorläufig das Sorgerecht entzogen. Hintergrund sind Gewaltvorwürfe. Die Eltern sollen ihre Kinder aus religiösen Gründen "gezüchtigt" haben. Bei einem Polizeieinsatz waren in Wörnitz im Kreis Ansbach sowie am deutschen Hauptsitz der Sekte in Hinterzimmern im Kreis Donau-Ries 40 Kinder in Gewahrsam genommen worden.
Das Erziehungskonzept der Eltern schließe körperliche Züchtigungen ein, erläuterte das Familiengericht in der aktuellen Entscheidung. Davon hätten sich die Mütter und Väter auch auf Nachfrage nicht überzeugend distanziert. Die Richter erachteten dies als Verletzung der menschlichen Würde. Gutachten hätten ergeben, dass regelmäßige körperliche Züchtigungen zu psychischen Schäden und Einschränkungen der Autonomieentwicklung bei Kindern fühtren.
Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können binnen eines Monats Beschwerde einlegen. Darüber müsste das Oberlandesgericht in Nürnberg entscheiden. Die "Zwölf Stämme" wurden in den 1970er Jahren von einer kleinen Gruppe in den USA gegründet. Die zwölf Stämme Israels bilden nach dem Alten Testament das erwählte Volk Israel. Weltweit hat die Sekte vermutlich 2.000 Mitglieder.
In einem jüngst erschienenen Buch mit dem Titel "Der Satan schläft nie" berichtet der Sektenaussteiger Robert Pleyer über die Gewalt- und Einschüchterungspraktiken bei den "Zwölf Stämmen". Pleyer hatte seine vier eigenen sowie die Kinder anderer Eltern über Jahre hinweg gezüchtigt. Ziel der Schläge sei die bedingungslose Unterordnung, sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Auch die Erwachsenen seien einem systematischen Bestrafungsapparat ausgeliefert. Pleyer stieg vor drei Jahren aus der Sekte aus.