Man stelle das Instrument Kirchenasyl nicht generell infrage, sagte Schmidt dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Nürnberg. Allerdings gehe es in etlichen Fällen nicht mehr um den Einzelfall, sondern um eine abstrakte Infragestellung des Dublin-Verfahrens. Das sei vor Jahren noch anders gewesen.
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Den Dublin-Verordnungen zufolge müssen Flüchtlinge in dem Land der Europäischen Union, über das sie in Europa einreisen, auch Asyl beantragen. "Wenn jemand ins Kirchenasyl geht, umgeht er damit die vom Gesetz verlangte Überstellung in das EU-Land, in dem er zuerst europäischen Boden betreten, beziehungsweise Asyl beantragt hat", sagte Schmidt. Deshalb lote seine Behörde nun die rechtlichen Möglichkeiten aus, die steigende Zahl von Kirchenasylen einzudämmen. Es sei bemerkenswert, wenn das Instrument Kirchenasyl "eine generelle Systemkritik generieren soll".
Es gebe einzelne Fälle, in denen er sich die Frage stelle, ob die Kirchen noch sorgsam mit dem Instrument Kirchenasyl umgehen: "Früher hatten wir Kirchenasylfälle, weil es etwa eine Abschiebung in den Iran geben sollte. Heute geht es teilweise um eine Rückführung nach Österreich", sagte er.
Beim Kirchenasyl handelt es sich um eine zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Die Gewährung von Kirchenasyl steht in einer Schutztradition, die im Mittelalter entstand. Kirchliche Räume wurden dabei als etwas Besonderes angesehen. Heute hat der Staat das Gewaltmonopol, rechtsfreie Räume gibt es demnach nicht. Allerdings haben in der Vergangenheit die meisten Länderinnenminister aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsames Eindringen in kirchliche Räume abgelehnt