Niedersachsen will Kirchgeld auch von homosexuellen Partnern erheben
Homosexuelle Lebenspartner in Niedersachsen sollen bei der Kirchensteuer künftig wie Ehepaare behandelt werden.
###mehr-artikel### Die rot-grüne Landesregierung beschloss am Dienstag in Hannover einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie die Staatskanzlei mitteilte. Danach sollen auch eingetragene Lebenspartnerschaften das sogenannte "Besondere Kirchgeld" zahlen. Dieses wird fällig, wenn der Partner mit geringem oder keinem Einkommen der Kirche angehört, der Allein- oder Hauptverdiener aber nicht. Bei Ehepaaren wird das Kirchgeld seit dem Jahr 2000 erhoben.
Außerdem sollen eingetragene Lebenspartner auch bei der Kirchensteuer wählen können, ob sie gemeinsam oder einzeln veranlagt werden. Die neue Regelung gilt auch für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die ab 2015 automatisch erhoben wird.