Zur Pflicht, Flüchtlingen zu helfen und sich um sie zu kümmern, gehörten auch angemessene Unterkünfte, sagte Hendricks der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Die Bundesregierung unterstütze eine vom Bundesrat initiierte Gesetzesinitiative zur befristeten Lockerung des Bauplanungsrechts. Danach dürfen Kommunen dringend benötigte Flüchtlingsunterkünfte künftig auch in Gewerbegebieten und auf siedlungsnahen unbebauten Grundstücken errichten.
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Auch die Umwidmung bereits bestehender Gewerbeimmobilien und Bürohäuser in Asylbewerberheime solel erleichtert werden. Bereits am Mittwoch nächster Woche soll das Bundeskabinett dem Bericht zufolge eine positive Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzesantrag der Länder billigen. Der Bund wolle lediglich noch einige Details ändern. Das neue Bauplanungsrecht solle bereits Anfang 2015 in Kraft treten, hieß es.
Der Gesetzesantrag über "Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen" war im Bundesrat von Hamburg vorgelegt worden. Auch im Bundestag stößt die Hamburger Initiative auf Wohlwollen. "Wir unterstützen das Anliegen der Länder zum erleichterten Bau von Flüchtlingsunterkünften", sagte die baupolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Marie-Luise Dött (CDU), der "Rheinischen Post".