Katholische Bischöfe gegen Beihilfe zum Suizid

Foto: epd-bild / Norbert Neetz
Katholische Bischöfe gegen Beihilfe zum Suizid
Die katholischen Bischöfe haben sich bei ihrer Herbstversammlung klar gegen aktive Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung ausgesprochen. Alle organisierten Formen des assistierten Suizids müssten unter Strafe gestellt werden. Auch der Bevollmächtige der EKD, Martin Dutzmann, ist dieser Meinung - äußert aber Verständnis für schwerkranke Menschen, die "nicht weiter leben wollen und können".

Die beiden großen Kirchen sind sich in einer Sache einig: Die Beihilfe zum Suizid muss strafbar bleiben. Bei der Herbst-Vollversammlung der katholischen Bischöfe in Fulda betonte der Mainzer Bischof Karl Lehmann, ein assistierter Selbstmord sei ethisch nicht vertretbar. Alle organisierten Formen der Hilfe zur Selbsttötung müssten unter Strafe gestellt werden. Der evangelische Prälat Martin Dutzmann hatte zuvor in Berlin ein Verbot jeder Form von organisierter oder geschäftsmäßiger Sterbehilfe gefordert. Darüber jedoch, ob es im äußersten Ernstfall Ausnahmen geben sollte, herrscht Uneinigkeit.

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«Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus», erläuterte Lehmann. «Wir sind der Überzeugung, dass das Leben der Menschen nicht einfach verfügbar ist.» Die katholischen Bischöfe fordern daher eine Stärkung der Palliativmedizin und des Hospizwesens: «Wer alt, krank oder hilflos ist, möchte nicht alleingelassen werden.»

Dutzmann hatte am Vorabend bei einer fraktionsoffenen Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Verbot der organisierten Sterbehilfe gefordert. Das müsse auch für die von Einzelpersonen sowie Ärzten geleistete Hilfe zur Selbsttötung gelten, «sofern sie regelmäßig geschieht», sagte der Berliner Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der Theologe verwies auf eine im Jahr 2008 veröffentlichte Orientierungshilfe der EKD zur Sterbehilfe.

Umstrittene Äußerungen Schneiders

«Wenn der Suizid zu einer 'normalen' Option am Lebensende wird, wirkt sich das auf die Gesellschaft als ganze und damit auf das Sterben jedes einzelnen Menschen aus», greift er die Argumentation des Papiers auf. Auch der EKD-Bevollmächtigte warb für den Ausbau einer flächendeckenden Palliativ- und Hospizversorgung. Zugleich räumte er aber ein, dass «alle palliativmedizinischen und seelsorgerlichen Bemühungen nicht verhindern können, dass in tragischen Einzelfällen schwer erkrankte Menschen nicht weiter leben können und wollen». In diesen Grenzfällen könnten sich Menschen um eines anderen willen genötigt sehen, «etwas zu tun, das ihrer eigenen Überzeugung und Lebensauffassung entgegensteht».

Vor kurzem hatte der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider mit seiner Äußerung für Aufsehen gesorgt, dass er im Ernstfall und gegen seine theologische Überzeugung seine an Krebs erkrankte Frau zur Sterbehilfe in die Schweiz begleiten würde. Diese Äußerung hätte die Dinge nicht einfacher gemacht, sagte Lehmann. Schneider sei auch Amtsträger. Eine solche Erklärung habe für die evangelische Kirche Auswirkungen.

 Die evangelische Theologin Stefanie Schardien zeigte Verständnis dafür, dass manche Ärzte in diesem schweren moralischen Konflikt einen Suizid begleiteten. Ihrer Ansicht nach darf aktive Sterbehilfe aber nicht rechtlich legitimiert werden und muss wie auch die Beihilfe zum Suizid rechtswidrig bleiben. Sie fürchtet einen Dammbruch, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht eng genug festgelegt werden. Der Bundestag will bis Herbst 2015 über ein Verbot organisierter Sterbehilfe entscheiden.