###mehr-links### Für die betroffene Krankenschwester, die gegen das Kopftuchverbot in einer evangelischen Klinik geklagt hatte, sei das Urteil "eine persönliche Tragödie", sagte der Zentralratsvorsitzende Aiman Mazyek der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstagausgabe). "Sie hat viele Jahre für diesen Arbeitgeber gearbeitet. Dass sie dies nun nicht mehr darf, weil sie ein Kopftuch trägt, ist menschlich tragisch und auch sozial bedauerlich."
###mehr-artikel###Insgesamt sei das Urteil allerdings "erwartbar" gewesen, sagte Mazyek. Es stehe in einer Reihe mit weiteren Richtersprüchen, die den Sonderstatus der Kirchen in Deutschland bestätigten. "Alles andere wäre eine echte Überraschung gewesen." Man müsse die Frage stellen, inwiefern eine solche Rechtsprechung noch zeitgemäß sei, betonte der Zentralratsvorsitzende: "Heutzutage ist es Aufgabe von erfolgreichen Unternehmen, sich weltoffen aufzustellen."
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mittwoch dürfen kirchliche Arbeitgeber Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs bei der Arbeit verbieten (AZ.5AZR611/12). Die Richter bewerteten das im Grundgesetz geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht höher als die Religionsfreiheit der Krankenschwester.