Kinderpornografie soll künftig härter bestraft werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht. Demnach soll künftig die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Ursprünglich sollte die Strafandrohung bei maximal zwei Jahren liegen.
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Zudem sollen schwerste Sexualstraftaten an Kindern nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres verjähren, um auch eine spätere Aufarbeitung zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) soll europäische Vorgaben umsetzen.
Die Herstellung und der Handel mit Nacktbildern von Kindern soll künftig strafbar sein. Wer bloßstellende Bilder von Kindern oder Erwachsenen einer dritten Person zugänglich macht, muss dem Gesetzentwurf zufolge mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe rechnen. Ursprünglich sollte diese Handlung mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.
"Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet werden", sagte Maas. Solche Bilder befinden sich oft jahrelang im Netz und können daher eine große Belastung für die Betroffenen darstellen.