Ethikrat-Vorsitzende für Neufassung des Embryonenschutzgesetzes

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Ethikrat-Vorsitzende für Neufassung des Embryonenschutzgesetzes
Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, tritt wegen der rasanten Entwicklungen im Bereich der Stammzellforschung für eine Neufassung des Embryonenschutzgesetzes ein.

"Es braucht nicht die Stammzellforschung als Einfallstor, um das Embryonenschutzgesetz auf den Prüfstand zu stellen. Aber es ist sicherlich ein Grund mehr, um über dieses Gesetz noch einmal nachzudenken", sagte sie dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagsausgabe).

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Es heiße etwa im Embryonenschutzgesetz, dass bei der Erzeugung eines Embryos nicht beabsichtigen werden dürfe, ihn auf eine andere Frau zu übertragen, sagte Woopen. Faktisch gebe es aber überzählige Embryonen: "Da stellt sich die Frage, was man mit ihnen machen soll und darf."

Die Entwicklungen auf dem Feld der Stammzellforschung würden auch für den Gesetzgeber zunehmend zur Herausforderung. Woopen nannte es "nicht praktikabel", hochdetaillierte Gesetze zu formulieren, die dann alle zwei Jahre überarbeitet werden müssten. In diesem Bereich schreite die Forschung so schnell voran, "dass man eine vernünftige Aufteilung zwischen gesetzlicher Regelung von Rahmenbedingungen und untergesetzlicher Konkretisierung finden sollte", sagte die Leiterin der Forschungsstelle Ethik der Uniklinik Köln.

Woopen verwies auf die Vorteile von Verordnungen oder Richtlinien. Mit ihnen könne relativ schnell etwa auf Entwicklungen in der Stammzellforschung reagiert werden. Zudem sei es eine Überlegung wert, die Fortpflanzungsmedizin nicht im Strafrecht zu regeln.