Die Zahl der Integrationsbetriebe wachse jährlich um rund 50 Anbieter, dadurch entstünden allerdings bei der Ausgleichsabgabe "Engpässe, die einen weiteren Zuwachs nicht mehr zulassen", sagt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Fritz Baur, dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Abgabe müssen Arbeitgeber bezahlen, die nicht die vorgeschriebene Quote an behinderten Mitarbeitern beschäftigen. Deshalb müssten für die Integrationsfirmen weitere Finanzierungsquellen erschlossen werden.
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Baur regte an, bei der anstehenden Reform der Eingliederungshilfe zu prüfen, ob die Durchlässigkeit zwischen den Finanzierungssystemen der Integrationsfirmen und den Werkstätten für behinderte Menschen erhöht werden kann. Während die rund 750 Integrationsbetriebe ihre Zuschüsse aus der Ausgleichsabgabe erhalten, beziehen die Werkstätten ihre Gelder aus dem milliardenschweren Topf der Eingliederungshilfe.
Die Integrationsfirmen beschäftigten 2013 nach eigenen Angaben rund 21.500 Mitarbeiter, von den 10.500 Schwerbehinderte sind. Die Unternehmen müssen sich zwar mit ihren Produkten und Dienstleistungen am Markt behaupten. Zugleich verfolgen sie aber auch den Zweck, dauerhaft möglichst viele behinderte Menschen zu beschäftigen. Deren Anteil beträgt zwischen 25 und 50 Prozent.
Baur sprach sich zudem für eine Ausweitung des sogenannten Budgets für Arbeit aus. Könnten mehr Betroffene dieses Budget nutzen, ließe sich deren Teilhabe am Arbeitsleben deutlich verbessern. Derzeit seien die gesetzlichen Grundlagen für eine flächendeckende Umsetzung mangelhaft, rügte der Vorsitzende.
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"Außerdem muss die Arbeitnehmerüberlassung für die Inklusion im allgemeinen Arbeitsmarkt geöffnet werden", sagte Baur. Dieses für die Integration von Menschen mit Handicap gut geeignete Instrument, das auf umfassende Einarbeitung und langfristige Begleitung der behinderten Mitarbeiter im Betrieb setze, habe die Bundesregierung 2011 stark eingeschränkt. Diese Hürden müsse der Gesetzgeber umgehend wieder beseitigen.