Viele Kenner der Szene und Menschen, die sich bereits engagieren, berichten Ähnliches: Da gibt es diesen Moment, in dem der Gedanke auftaucht: "Ich möchte etwas tun." Nachhilfeunterricht für Migrantenkinder geben beispielsweise. Regelmäßig Krankenhauspatienten besuchen oder auch nur für die alte Dame in der Nachbarschaft ab und zu einkaufen oder im Stadtteilmuseum sonntags an der Kasse sitzen.
Welche rechtlichen und finanziellen Punkte bei all dem zu beachten sind, kommt den meisten im Zuge der ersten Begeisterung nicht sofort in den Sinn. Diese und weitere Themen behandelt ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW, der damit Hilfestellung für alle liefern will, die sich ehrenamtlich betätigen möchten. Denn Selbstlosigkeit allein genügt nicht.
Eigene Interessen nicht vergessen
Wer sich - so die Definition - "freiwillig, gemeinwohlorientiert und unentgeltlich" für andere einsetzt, sollte aber, so befremdlich es zunächst klingt, die eigenen Interessen nicht aus dem Blick verlieren. Zumal ja schon die Art des Engagements im Idealfall möglichst gut zu den eigenen Kenntnissen, Hobbys oder bisherigen Aktivitäten passt. Auch der zeitliche Aufwand und die eigene Belastbarkeit müssen bedacht werden, bevor man verlässlich eine Aufgabe übernimmt.
Darüber hinaus spielt auch das Geld eine Rolle. Denn obwohl ehrenamtliche Tätigkeiten nicht entlohnt werden, gibt es doch oft eine Aufwandsentschädigung - für Fahrtspesen und Verpflegung beispielsweise, für Arbeitskleidung, Büromaterial oder Übernachtungskosten. Diese Kostenerstattungen sind bis zu gewissen Grenzbeträgen steuerbefreit, wenn auch nicht pauschalierbar. Hier heißt es Belege sammeln und alles einzeln abrechnen. Unterschiedliche Regelungen gelten je nach dem, ob man für einen öffentlichen oder einen privaten Träger aktiv ist. Die Höhe der Freibeträge kommunaler Mandatsträger zum Beispiel richtet sich nach der Größe der Gemeinde oder der Stadt und reicht von 90 bis 266 Euro monatlich.
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Von Arbeitsfeld zu Arbeitsfeld sehr unterschiedlich (und unterm Strich für Laien denkbar kompliziert zu durchschauen) wird die Frage gehandhabt, ob das ehrenamtliche Engagement selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit zugeordnet wird - wichtig etwa bei der Frage, ob eine Lohnsteuerpflicht vorliegt. Verbindliche Auskünfte erteilt das Finanzamt.
Vor dem Einsatz steht die Ver(un)sicherung
Ähnlich lusttötend wirkt auf Menschen, die sich engagieren möchten, die Versicherungsfrage. Wie bei bezahlten Jobs auch, kann sie aber ungemein wichtig werden - wenn es um die Lohnfortzahlung nach Erkrankung beim Einsatz geht, um Sachschäden oder Wegeunfälle. In jedem Fall muss die Versicherungsfrage schon vor dem Aktivwerden geklärt werden. Am wichtigsten ist dabei eine geeignete Unfallversicherung, aber auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist generell empfehlenswert. Bürgerschaftliche Aktivitäten sind durch sie mit abgedeckt.
Umgekehrt deckt die Haftpflichtversicherung jene Schäden ab, die der Ehrenamtliche selbst verursacht. Auch sie ist ein Muss. Überlegenswert ist das in manchen Bundesländern bestehende Angebot von Sammelversicherungen für Gruppen von Aktiven, die allerdings nur dann greifen, wenn keine anderen Versicherung einspringt.
Ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich werden die Freistellungsregelungen gehandhabt, auf die unbezahlte Mitarbeiter der Jugendarbeit Anspruch haben. Mancherorts gibt es bis zu zwölf bezahlte Freistellungstage pro Jahr, deren Kosten zum Teil das Land dem Arbeitgeber erstattet; Ähnliches gilt für Katastrophenschutz, Freiwillige Feuerwehren und bei der Pflege von Angehörigen.
Auch wenn die Beschäftigung mit solchen Themen zunächst die Begeisterung fürs Ehrenamt zügeln mag - es ist sinnvoll, sich mit den Details zu beschäftigen. Der Ratgeber "Ehrenamtliche Tätigkeit" stellt sie in der nötigen Ausführlichkeit dar. Zum Preis von 9,90 Euro ist er in den Verbraucherzentralen erhältlich und zuzüglich 2,50 Euro Versandkosten auch online bestellbar.