Das Minus im Anzeigengeschäft lag 2009 bei insgesamt 15,9 Prozent (700 Millionen Euro). Damit hat der Vertriebsumsatz (4,47 Milliarden Euro) den Anzeigenumsatz erstmals überholt. Trotz leichter konjunktureller Erholung sank das Anzeigenvolumen auch von Januar bis Mai 2010 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 8,3 Prozent. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres gingen insbesondere die Immobilienanzeigen um 19,3 Prozent zurück. Stark rückläufig waren auch die Reiseanzeigen mit einem Minus von 13,4 Prozent sowie der Kfz-Markt (minus 12,8 Prozent).
Die rückläufige Auflagenentwicklung vom vergangenen Jahr mit einem Minus von insgesamt 2,5 Prozent hielt auch im ersten Quartal 2010 an. Die Gesamtauflage verlor von Januar bis März 2,7 Prozent. Besonders betroffen waren die Sonntagszeitungen mit einem Rückgang von 3,6 Prozent. Lokale und regionale Zeitungen mussten im Vergleich zum Vorjahresquartal Auflageneinbußen von 2,2 Prozent hinnehmen. Straßenverkaufszeitungen verbuchten Einbußen in Höhe von 4,1 Prozent.
Digitale Welt
Angesichts dieser Talsohle sei es umso wichtiger, das klassische Geschäftsmodell der Zeitung in die digitale Welt zu übertragen, sagte Hauptgeschäftsführer Wolff. Zu den Hoffnungsträgern der Zeitungsbranche zählten elektronische Lesegeräte wie das iPad, der neue Tablet-PC des US-Herstellers Apple. Mit der Übertragung von Zeitungsinhalten auf Tablet-Computer könnten wieder Bezahlinhalte etabliert werden. "Wichtig ist, dass die Verlagsangebote ohne technische Hindernisse auf allen Geräten präsentiert werden können", betonte BDZV-Geschäftsführer Jörg Laskowski.
Angesichts der Bemühungen um Bezahlinhalte im Internet sind dem Verband die Onlineauftritte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiterhin ein Dorn im Auge. Portale wie "tagesschau.de" oder "heute.de" hätten nichts mehr mit Rundfunk zu tun. "Die sind zu öffentlich-rechtlichen Zeitungen geworden", kritisierte Wolff. Es sei ein Skandal, dass die Rundfunkräte diesen Angeboten grünes Licht gäben und den sogenannten Drei-Stufen-Test damit zur Farce machten. Die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten nehmen derzeit eine Bestandsprüfung für die Internet-Angebote von ARD und ZDF vor.
Umfassendes Leistungschutzrecht
Der BDZV erneuerte auch seine Forderung nach einem umfassenden Leistungsschutzrecht für Presseprodukte. Er gehe davon aus, dass das Bundesjustizministerium im Herbst einen ersten Entwurf für einen Gesetzestext vorlegen werde, sagte Wolff. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist bereits im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP vereinbart worden. Ein solches Recht schützt den Vermittler eines Werks. So verdienen etwa in der Musikindustrie nicht nur die Schöpfer eines Musikstücks an dessen Verbreitung, sondern auch die Plattenfirmen.
epd