Das vom Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal William Joseph Levada, unterzeichnete Dokument soll in der Kirchenjustiz vorgesehene Verjährungsfristen für Missbrauch Minderjähriger aufheben.
In dem von Papst Benedikt XVI. gebilligten Erlass werden den Angaben zufolge Kirchenverantwortliche ausdrücklich aufgefordert, hinsichtlich Anzeigen bei den Behörden die zivile Gesetzgebung des jeweiligen Landes zu befolgen. Die Überarbeitung der 2001 unter dem Titel "Delicta graviora" herausgegebenen Normen sehen den Angaben zufolge zudem ein beschleunigtes Verfahren zur Rückversetzung betroffener Priester in den Laienstand vor. Vermehrte Kontrollen und schärfere kirchliche Sanktionen für den Besitz von Kinderpornographie sollen neuen Missbrauchsfällen vorbeugen.
Papst Benedikt XVI. hatte unter dem Eindruck der in den vergangenen Monaten bekannt gewordenen Missbrauchsfälle in Abgrenzung zu wichtigen Kurienvertretern betont, die größte Gefahr für die katholische Kirche komme aus ihrem Innern und nicht aus der Medienberichterstattung über pädophile Priester. Als damaliger Präfekt der Glaubenskongregation hatte Joseph Ratzinger 2001 die Kompetenz für den Umgang mit Missbrauchsfällen von den lokalen Kirchenbehörden an seine Behörde gezogen.