Kein Aprilscherz: Die Bundesbürger bekommen ab Donnerstag mehr Rechte bei Auskunfteien, wenn es um ihre Kreditwürdigkeit geht. Die Verbraucher müssen künftig genau informiert werden, nach welchen Kriterien ihre Kreditwürdigkeit bei Banken beurteilt wird und an wen die Daten gehen. Sie erfahren den Score-Wert (Punktzahl), der die Bonität eines Kunden angibt. Die bisher kostenpflichtige Selbstauskunft ist künftig einmal im Jahr kostenlos. Außerdem müssen falsche Daten umgehend korrigiert werden. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) nannte die Änderung des Datenschutzgesetzes eine "erhebliche Verbesserung der Verbraucherrechte".
Das "Scoring" (Festsetzung des Punktwerts) entscheidet unter anderem über die Höhe von Kreditzinsen oder über die Konditionen eines Handy-Vertrags. Aber auch Vermieter holen diese Informationen ein, um sicherzugehen, dass ein neuer Mieter regelmäßig seine Miete zahlen wird. Eine Umfrage bei vier Auskunfteien wie der Schufa hatte im vergangenen Jahr eine Fehlerquote von bis zu 45 Prozent für die Daten zur Kreditwürdigkeit ergeben. "Sollten die gespeicherten Daten fehlerhaft sein, sind die Auskunfteien verpflichtet, dies zu korrigieren", forderte Aigner jüngst.
Außerdem treten zum 1. April noch zwei weitere Neuerungen in Kraft:
Rabattrunde bei Arnzneimitteln: Bis zu 35 Millionen Versicherten werden sich vom 1. April an auf neue Arzneimittel einstellen müssen. Der AOK-Verband vereinbarte neue Rabattverträge für insgesamt 80 zusätzliche Wirkstoffe, die an diesem Donnerstag in Kraft treten. Ärzte dürfen dann nur noch kostengünstige, rabattierte Arzneien - sogenannte Nachahmer-Präparate oder Generika - verschreiben. Davon erhofft sich der Verband schon in diesem Jahr Einsparungen von 520 Millionen Euro. Insgesamt gelten AOK-Rabattverträge dann für 143 Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen.
Der Deutsche Apothekerverband wies darauf hin, dass sich auch die 7 Millionen Versicherten der Techniker Krankenkasse sowie die 4 Millionen Versicherten von 36 kleinen Krankenkassen wegen neuer Rabattverträge an neue Medikamente werden gewöhnen müssen.
Umweltauflagen für Kamine: Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten neue Umweltauflagen. Die Regelung zur Staubreduzierung betrifft zunächst neue Öfen. Aber auch für bestehende Anlagen sollen Grenzwerte festgelegt werden. Wenn sich durch Herstellerbescheinigung oder Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen lässt, können diese Anlagen zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Ansonsten müssen sie zwischen 2014 und 2024 nachgerüstet oder gegen umweltfreundlichere Anlagen ausgetauscht werden. Die Verordnung ist bereits am 22. März in Kraft getreten.