Der Ratsvorsitz der Evangelischen Kirche

Der Ratsvorsitz der Evangelischen Kirche
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist das einer "Regierung" vergleichbare Leitungsgremium. Der Rat trifft sich in der Regel einmal im Monat.

"Soweit die Befugnisse nicht anderen Organen beigelegt sind, ist er für alle Aufgaben der EKD zuständig", bestimmt die Verfassung. An der Spitze des Rates steht die oder der Ratsvorsitzende.

Von den 15 Ratsmitgliedern werden 14 gemeinsam von der EKD-Synode und der Kirchenkonferenz, den beiden anderen EKD-Gremien, mit Zweidrittelmehrheit für sechs Jahre gewählt. Die Synodenpräses ist automatisch Ratsmitglied. Aus der Mitte des Rates wählen Synode und Kirchenkonferenz gemeinsam den Ratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter.

Ratsvorsitzender war bisher immer ein leitender Geistlicher aus einer Landeskirche, der dann beide Ämter zugleich ausübte. In der Praxis repräsentiert der Amtsinhaber, der auch die Kirchenkonferenz aus Vertretern der 22 Landeskirchen leitet, die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit. Ihm kommt eine herausgehobene Stellung zu, sowohl innerkirchlich als auch nach außen.

Zu dieser Hervorhebung des Ratsvorsitzenden im Gefüge der EKD haben in den vergangenen Jahren vor allem die Anforderungen häufiger Medienpräsenz beigetragen. In der Grundordnung, der Kirchenverfassung, ist die Funktion des Vorsitzenden eher als "primus inter pares" (Erster unter Gleichen) angelegt.

In der Leitung des Rates kommt dem Vorsitzenden nach den rechtlichen Regelungen eine zentrale Aufgabe zu. Bei Stimmengleichheit gibt sein Votum den Ausschlag. Zudem kann der Ratsvorsitzende Entscheidungen treffen, die zwischen den regulären Sitzungen nicht aufgeschoben werden können.

Scheidet ein Ratsvorsitzender vorzeitig aus seinem Amt aus, so übernimmt der Stellvertreter bis zu einer Neuwahl durch Synode und Kirchenkonferenz den Vorsitz.

epd