Sicherungsverwahrung: Geltendes Recht "verpennt"

Sicherungsverwahrung: Geltendes Recht "verpennt"
Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) hat sich für schärfere Gesetze bei der Sicherungsverwahrung von Straftätern ausgesprochen. "Ich werde mich mit Händen und Füßen wehren und mir alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, so dass wir niemanden freilassen, der noch gefährlich ist", sagte Busemann am Montagabend in Hannover.

Die Verjährung bei Sexualdelikten müsse von derzeit fünf auf 20 Jahre verlängert werden. Zudem müsse es möglich sein, nicht nur neue Tatsachen zur Urteilsfindung heranzuziehen, sondern auch solche, die bei der ersten Verurteilung zwar bekannt waren, aber aus Rechtsgründen nicht berücksichtigt werden konnten.

Die jüngst bekanntgewordenen Fälle, in denen als gefährlich eingestufte Sexualstraftäter nach Verbüßung ihrer Haft entweder gar nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden konnten oder aber ihre Freilassung gerichtlich erstreiten wollten, haben laut Busemann "eine Sicherheitslücke im System" deutlich gemacht. "Deshalb besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, aber kein Zwang zur Übereilung", sagte der CDU-Politiker. "Dabei halte ich eine grundlegende Überarbeitung, eine Lösung aus einem Guss, für besser als ein kurzfristiges Stückwerk von Einzelreparaturen."

Manchmal wird geltendes Recht "verpennt"

Laut Justizministerium befanden sich Ende August 2009 landesweit 36 Männer in Sicherungsverwahrung. Hinzu kommen 76 Gefangene, für die das Gericht eine Verwahrung angeordnet hat, sobald ihre Haftzeiten enden. In Niedersachsen gebe es zur Zeit zwar keinen akuten Fall wie den in Nordrhein-Westfalen, jedoch seien auch hier zehn Ex-Häftlinge in Sicherungsverwahrung, deren Tat vor dem für die Rechtsprechung entscheidenden 31. Januar 1998 begangen wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt durften die Richter für ihre Urteilfindung nämlich nur dann eine Sicherungsverwahrung anordnen, wenn die vom Gesetzgeber geforderten Vorverurteilungen nicht älter als fünf Jahre waren. Selbst dann, wenn die Gefährlichkeit des Täters bekannt war.

In den vergangenen Wochen und Monaten hatten mehrere akute Fälle für eine öffentliche Diskussion über die Sicherungsverwahrung gesorgt. Erst am Montag war in Essen ein mehrfach verurteilter und als gefährlich geltender Sex- und Gewalttäter nach sieben Jahren Haft auf freien Fuß gekommen, weil die Staatsanwaltschaft 2007 die Frist für den Antrag auf Sicherungsverwahrung versäumt hatte. Daraufhin hatte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) eine gelockerte Fristenlösung gefordert. Dies ist für Busemann nicht notwendig, da es hier ja kein Problem fehlenden Rechtes gibt, sondern geltendes Recht "verpennt" wurde.

dpa