Der seit fast 20 Jahren erhobene Solidaritätszuschlag kommt in Karlsruhe auf den Prüfstand. Auf Wunsch des niedersächsischen Finanzgerichts soll das Bundesverfassungsgericht feststellen, ob der seit 1995 dauerhaft zu entrichtende und für den "Aufbau Ost" eingeführte "Soli" verfassungswidrig ist. Konkret ging es am Mittwoch in Hannover um die Klage eines Angestellten, der 2007 rund 1000 Euro Solizuschlag zahlen musste und eine Aufhebung seines Steuerbescheides fordert. Es wird moniert, dass der "Soli" zu einer Dauersteuer geworden sei.
Das Bundesfinanzministerium geht dennoch nicht davon aus, dass der Zuschlag auf die Einkommensteuer für verfassungswidrig erklärt wird. "Damit rechnen wir nicht", sagte ein Sprecher. Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der seit Jahren gegen den "Soli" kämpft, zeigte sich erfreut über die Entscheidung, machte den Steuerzahlern aber wenig Hoffnung auf Rückzahlungen.
"Steuersenkungspläne mit einem Schlag erledigt"
Der Zuschlag spülte bisher gut 185 Milliarden Euro in die Staatskassen, 2008 waren es laut Bundesfinanzministerium 13,1 Milliarden. Ohne "Soli" müsste die schwarz-gelbe Koalition um ihre Steuerpläne fürchten. Linken-Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch betonte: "Sollte das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Finanzgerichts folgen, dann haben sich alle Steuersenkungspläne der Bundesregierung mit einem Schlag erledigt."
Das Finanzgericht in Hannover entschied als erstes Gericht, dass der "Soli" verfassungswidrig ist. Richterin Georgia Gascard sagte, das Motiv für die Einführung des "Soli" seien die Kosten für die Einheit gewesen. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Eine Ergänzungsabgabe wie der "Soli" diene jedoch nach den Vorstellungen des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard.
Der Zuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt, zunächst nur für ein Jahr. Damit sollte vor allem der wirtschaftliche Aufbau im Osten finanziert werden. Allerdings führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 erneut ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der Soli bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent. Er wird aber längst nicht mehr nur ausschließlich für den Aufbau Ost verwendet.
"Ergänzungsabgabe darf nicht zu Dauersteuer werden"
Der Bund der Steuerzahler, der die Klage unterstützt, sieht sich in seiner Auffassung bestätigt. "Es ist für mich undenkbar, dass eine Ergänzungsabgabe zu einer Dauersteuer werden darf", sagte der Präsident des BdSt, Karl Heinz Däke, in Hannover. Eine Überprüfung des "Soli" werde Rechtssicherheit schaffen.
Der Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses, Volker Wissing (FDP), zeigte Verständnis für die Entscheidung in Hannover. "Aus einer Sonderabgabe darf keine Dauerabgabe werden. Da ist der Soli im Grenzbereich", sagte Wissing der Berliner "B.Z.". "Deshalb stehen wir einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit offen gegenüber." Sachsen- Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) reagierte gelassen, zugleich betonte er: "Der Soli wurde zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit eingeführt und bisher dafür auch gebraucht."
Der baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl plädierte für ein Ende des Solizuschlags. "Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass im zwanzigsten Jahr der deutschen Einheit das Thema steuerstrukturell auf der Tagesordnung steht", sagte er zu "Spiegel online". Der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick forderte bei "news.de", den Solizuschlag in einen "Bildungssoli" umzuwidmen. Der ehemalige Ost-Beauftragte Wolfgang Tiefensee (SPD) betonte, Karlsruhe habe bereits 1999 eine Verfassungsbeschwerde gegen den "Soli" abgewiesen. Es handele sich um eine nicht-zweckgebundene Abgabe, die in Ost wie West erhoben wird.
Steuerzahler-Bund: Rückzahlungen utopisch
BdSt-Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel sagte in Berlin, auch wenn Karlsruhe den "Soli" kippen sollte, könnten die Steuerzahler kaum mit Steuerrückzahlungen rechnen. "Ich denke nicht, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem Urteil kommen wird, in dem rückwirkend die Zahlungen infrage gestellt werden. Das wäre utopisch und das streben wir auch gar nicht an", sagte er. Es gehe aber darum, dass der Gesetzgeber nicht willkürlich den "Soli" erheben könne.