Die Kreuze verletzten das Recht von Eltern, ihre Kinder gemäß ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen, erklärten die Richter am Dienstag in Straßburg. Sie verwiesen dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Geklagt hatte eine Italienerin, die eine "säkulare" Erziehung für ihre beiden schulpflichtigen Kinder verlangt hatte. Vor italienischen Gerichten hatte sie mit ihrem Protest keinen Erfolg gehabt.
Auf atheistische oder andersgläubige Schüler könnte das Kruzifix verstörend wirken, argumentierten die Straßburger Richter. Es sei zudem "unverständlich", inwiefern das Symbol im mehrheitlich katholischen Italien zum Pluralismus innerhalb des Bildungswesens beitrage. Die Kruzifixe verletzten somit auch die Religionsfreiheit der Schüler. Der italienische Staat muss 5.000 Euro Schadenersatz an die Klägerin zahlen.
[linkbox:nid=3440;title=Diskussion in der Community]