"Das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren und arbeitslos zu werden, ist groß", zieht der Autor der am Mittwoch bekanntgewordenen Untersuchung, der DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy, Bilanz.
Besonders von Entlassungen betroffen waren Beschäftigte im stark exportorientierten Verarbeitenden Gewerbe sowie Leiharbeiter. Allerdings gibt die Zahl der Kündigungen nicht den Anstieg der Arbeitslosenzahl wieder. Diese nahm binnen Jahresfrist um knapp 300.000 auf zuletzt 3,35 Millionen zu. Wie viele Menschen aus Arbeitslosigkeit heraus wieder einen Job gefunden haben, wurde in der Studie nicht untersucht.
Adamy sagte der dpa, es herrsche nach wie vor «große Fluktuation am Arbeitsmarkt». Auch bei relativ stabilem Niveau der Beschäftigung werde häufiger eingestellt und entlassen.
Das höchste Risiko, arbeitslos zu werden, tragen nach seinen Ergebnissen Leiharbeiter: 6,1 Prozent von ihnen müssen sich im Schnitt monatlich neu arbeitslos melden. Im Gastgewerbe sind es 1,7 Prozent der Beschäftigten, im Baugewerbe 1,5 Prozent.
Am geringsten war das Entlassungsrisiko mit 0,2 Prozent bei Banken und Versicherungen, also jener Branche, von der die Krise ausging. In absoluten Zahlen war das Risiko einer Kündigung im verarbeitenden Gewerbe am größten: Hier verloren laut DGB-Studie 459.000 Menschen ihren Job, bei den Leiharbeitern traf dieses Schicksal etwa 430.000 Arbeitnehmer, im Handel waren es 360 000.
Gut 600.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und damit ein knappes Fünftel aller neu arbeitslos Gemeldeten wurden nach Adamys Erkenntnissen direkt - "ohne Zwischenstopp - ins Hartz-IV- System durchgereicht". Damit drohe sich bei einer Fortdauer der Krise "das Verarmungsrisiko von Arbeitslosen noch zu erhöhen", warnte Adamy.
Linksfraktions-Vize Klaus Ernst sagte mit Blick auf die DGB-Studie, die Krise habe auf dem Arbeitsmarkt "längst schwere Verwüstungen angerichtet und Millionen Jobs vernichtet, ohne dass ausreichend neue entstanden sind". Nötig sei "ein Rettungspaket für die Krisen-Arbeitslosen" mit einer Verlängerung des Arbeitslosengelds I auf einheitlich 24 Monate.