Bundestag verabschiedet Gesetz zum Doppelpass

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt
Bundestag verabschiedet Gesetz zum Doppelpass
Migrantenkinder mit zwei Pässen müssen sich künftig in der Regel nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der ihrer Eltern entscheiden.

Im Bundestag votierten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung 463 Abgeordnete für eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts. 111 Parlamentarier stimmten dagegen. Junge Erwachsene mit zwei Pässen, die mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt, sechs Jahre die Schule besucht oder einen deutschen Schulabschluss haben, fallen damit nicht mehr unter die sogenannte Optionspflicht. Die Prüfung erfolgt anders als bisher automatisch durch die Behörden.

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Migrantenkinder, für die das nicht zutrifft, können etwa durch Härtefallregelungen beide Pässe behalten oder sie müssen sich nach wie vor entscheiden. Für Menschen, die seit ihrer Geburt in Deutschland keine Beziehung zu dem Land aufgebaut hätten, sei das zumutbar, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Er ergänzte, das Gesetz befriede einen langjährigen politischen Konflikt.

Um die Regelung war in der Koalition lange gestritten worden. SPD und Union vereinbarten im Koalitionsvertrag, dass die Optionspflicht für alle "in Deutschland geborenen und aufgewachsenen" Kinder von Ausländern fallen soll. Während die SPD die komplette Abschaffung forderte, beharrte die Union auf einer Regelung, die Kriterien für das "Aufwachsen" formuliert.

Die Opposition lehnte das Gesetz als nicht weitgehend genug ab. Sie verlangte einen kompletten Wegfall des Entscheidungszwangs. Grüne und Linke wollten gegen die Regelung stimmen.

Für Jugendliche, die bereits im vergangenen Jahr unter die Optionspflicht fielen und ihren deutschen Pass verloren haben, enthält das Gesetz keine Altfallregelung. De Maizière sagte, sie könnten einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Er sei sicher, dass für die Betroffenen "pragmatische Lösungen" gefunden würden.