Mit Blick auf das kirchliche Arbeitsrecht sprach sich Beck dafür aus, dass ein Teil der katholischen Einrichtungen künftig nicht mehr unter das Kirchenrecht fällt. "Ich finde es unverhältnismäßig, dass der Arbeitgeber sich anmaßt, die private Lebensführung zu Gründen für Kündigung oder Weiterbeschäftigung zu machen", sagte er. Die Kirche gehe nicht an, ob eine Ehe gescheitert sei oder jemand von dem Angebot der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Gebrauch machen wolle.
An der Kirchensteuer sollte Deutschland allerdings festhalten, rät der Grünen-Politiker. Der Blick in die USA zeige, dass ohne Kirchensteuer die Gemeindevorsteher besondere Rücksicht auf die sehr Frommen nehmen müssten.
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Eine der wichtigsten religionspolitischen Fragen ist für Beck, ob es gelinge, den Islam in das Religionsverfassungsrecht zu integrieren. "Da hat die Regierung mit der Islamkonferenz versagt", kritisierte er. Dass über alle Fragen gesprochen werde, aber nicht darüber, wie man zu anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften kommen, sei ein Fehler einiger Innenminister.
Die bestehenden islamischen Verbände haben aus der Sicht des Grünen eher die Strukturen von Interessensgemeinschaften als von Glaubensverbänden. Sie müssten sich an deutsches Recht anpassen, um die gleichen Rechte wie die großen Kirchen zu bekommen. Das sei eine Herausforderung für die Muslime: "Der Staat kann nur ein Angebot geben. Ob das angenommen wird, liegt an den entsprechenden Verbänden", sagte Beck.