Die Ausnahmeregelung für Firmen bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werde in ihrer derzeitigen Form abgelehnt, heißt es nach einem Bericht der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagsausgabe) in einer Stellungnahme des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. An Montag sollte eine Expertenanhörung zu dem Gesetz im Bundestag stattfinden.
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"Die Neugestaltung der Industrieausnahmen wird die Zusatzbelastung der nicht-begünstigten Stromverbraucher voraussichtlich noch einmal leicht erhöhen", erklärten die Verbraucherschützer in der Stellungnahme, die der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt. Bereits jetzt wird demnach nur für die Hälfte des in der Industrie verbrauchten Stroms die volle EEG-Umlage gezahlt. Die übrigen Stromverbraucher hätten dadurch Mehrkosten in Höhe von insgesamt 5,1 Milliarden Euro im Jahr, heißt es weiter.
Die Verbraucherschützer fordern eine Begrenzung der Rabatte auf 15 anstatt wie bislang geplant mehr als 60 Branchen. Sie berufen sich auf die EU-Kommission, die festgestellt habe, dass nur 15 Industriezweige so stromkosten- und handelsintensiv seien, dass sie durch die EEG-Umlage wettbewerbsgefährdet seien. Zudem setzte sich der Verband der Verbraucherzentralen dafür ein, dass Eigenstromproduzenten weiterhin von der EEG-Umlage befreit bleiben. Die Gesetzesnovelle soll nach den Beratungen in Bundestag und Bundesrat voraussichtlich am 1. August in Kraft treten.