So habe der Betroffene nachweislich nach seiner Zeit im Heim engen Kontakt zu der Erzieherin gepflegt, die an ihm angeblich Prügelorgien vollzogen habe. Er habe sie sogar zu seiner Hochzeit eingeladen, schreibt die Brüdergemeinde.
In ärztlichen Attesten habe der heute 53-jährige Detlev Z. Unwahrheiten verbreitet. Er habe etwa angegeben, keine Geschwister zu haben, obwohl Geschwister mit ihm zusammen im selben Korntaler Heim erzogen worden seien. "Diese Beispiele ließen sich fortsetzen", heißt es in der Mitteilung der Diakonie.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse beantragt die Brüdergemeinde-Diakonie nun ihrerseits, den Antrag von Detlev Z. beim Stuttgarter Landgericht auf Prozesskostenhilfe zurückzuweisen, da für das Verfahren "keine hinreichenden Erfolgsaussichten" bestünden. Unabhängig von diesem Rechtsstreit werde man aber die Heimzeit in den eigenen Einrichtungen aufarbeiten. Diese Aufgabe werde man an einen externen Experten übergeben und die Ergebnisse später der Öffentlichkeit vorstellen.
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Detlev Z. hatte im April die Diakonie der Brüdergemeinde auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt, weil er zwischen 1963 und 1977 jahrelang vergewaltigt, geschlagen und als Zwangsarbeiter missbraucht worden sei. Von den drei angegebenen Haupttätern ist nur noch die Erzieherin am Leben.
Die Diakonie hatte eingeräumt, dass in ihren Einrichtungen bis vor etwa 40 Jahren Kinder Opfer seelischer und körperlicher Gewalt geworden sein könnten. Sie betonte aber auch, dass sich damals "die überwiegende Mehrzahl der Erzieherinnen und Erzieher unter großem Einsatz und mit viel Herzblut ihrer schwierigen und herausfordernden Aufgabe gestellt" habe und viele Kinder und Jugendliche in ein eigenständiges Leben begleitet habe.
Die pietistisch geprägte Korntaler Brüdergemeinde ist eine selbstständige Körperschaft öffentlichen Rechts, die mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg kooperiert.