Zeitung: Justizminister gegen automatische Wiedereinreisesperren für EU-Ausländer

Zeitung: Justizminister gegen automatische Wiedereinreisesperren für EU-Ausländer
Das Bundesjustizministerium hat sich gegen automatische Wiedereinreisesperren für EU-Ausländer ausgesprochen, die ihren Aufenthalt mit falschen Angaben erschlichen haben.

Statt des vom Bundesinnenministerium geforderten grundsätzlichen Einreiseverbots wird eine Kann-Regelung empfohlen, wie aus einer vertraulichen Stellungnahme des Justizministeriums zum Entwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hervorgeht, die der "Berliner Zeitung" (Dienstagsausgabe) vorliegt. Die Ermessensentscheidung entspreche der europäischen Freizügigkeitsrichtlinie, die "ausdrücklich verhältnismäßige Maßnahmen" verlange, heißt es darin.

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Die Bundesregierung will noch vor der Sommerpause ein Gesetz zur Vermeidung von Sozialleistungsmissbrauch durch EU-Ausländer beschließen. Darin werden unter anderem Einreisesperren für Sozialleistungsbetrüger, Maßnahmen gegen missbräuchlichen Bezug von Kindergeld und gegen Schwarzarbeit angeregt.

Das SPD-geführte Justizministerium sieht sich in seiner Einschätzung auch durch die Bundesregierung bestätigt und zitiert in der Stellungnahme aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen von Ende April dieses Jahres. Darin hatte die Bundesregierung noch erklärt, bei einer Wiedereinreisesperre "sind die Umstände des Einzelfalls sowie die Schwere des Verstoßes im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen". Von einer solchen Prüfung sei im noch nicht abgestimmten Entwurf des Innenministeriums indes nichts mehr geblieben, heißt es in dem Zeitungsbericht weiter.

De Maizière will den Entwurf den Angaben zufolge Anfang Juni vom Kabinett beschließen lassen. Die Opposition lehnt die Sperren als unverhältnismäßig ab. Es werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen, kritisierte Innenexpertin Ulla Jelpke (Die Linke) in der Zeitung. "Obwohl es keinerlei Belege für einen Missbrauch des Freizügigkeitsrechts in nennenswerter Größenordnung gibt, soll schon bei falschen Angaben gegenüber Behörden zum scharfen Schwert des Wiedereinreiseverbots gegriffen werden", rügte sie. Das aber widerspreche dem Grundgedanken der Freizügigkeit.