Bundestag beschließt Rentenpaket mit großer Mehrheit

Bundestag beschließt Rentenpaket mit großer Mehrheit
Neue Leistungen treten bereits zum 1. Juli in Kraft. Ein früherer Rentenbeginn wird möglich.

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am Freitag Verbesserungen für Rentner und ältere Beschäftigte verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votierten 460 Abgeordnete für das Rentenpaket von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Es sieht eine Ausweitung der Mütterrente auf ältere Frauen, die Möglichkeit eines früheren Rentenbeginns für langjährig Beschäftigte sowie Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistungen vor. Zudem wird die Möglichkeit für einen flexibleren Renteneintritt eröffnet.

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Die Leistungen treten bereits zum 1. Juli in Kraft. Das Rentenpaket kostet in diesem Jahr 4,4 Milliarden Euro, von 2015 an zwischen neun und elf Milliarden Euro pro Jahr. Die Ausgaben summieren sich bis 2030 auf rund 160 Milliarden Euro. Laut Nahles können bis zu zehn Millionen Menschen von den verbesserten Leistungen profitieren.

Die Opposition kritisiert das Gesetz. Die Linkspartei kritisierte, die Altersarmut werde damit nicht bekämpft. Die Grünen finden das Paket ungerecht gegenüber der künftigen Generation, die die Leistungen bezahlen müsse. Im Bundestag stimmten 64 Abgeordnete gegen das Gesetz. 60 Parlamentarier enthielten sich.

Die Neuregelungen im Überblick:

- Die MÜTTERRENTE ist der teuerste Teil des Rentenpakets. Durch die Regelung bekommen auch Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, Kindererziehungszeiten auf die Rente angerechnet. Frauen im Osten können mit 26 Euro mehr im Monat pro Kind rechnen, Frauen im Westen mit 28 Euro. Kosten wird die neue Leistung in diesem Jahr 3,3 Milliarden Euro, ab dem nächsten dann jeweils rund 6,7 Milliarden Euro pro Jahr.

- Die RENTE MIT 63 für besonders langjährig Versicherte war der umstrittenste Teil des Vorhabens. Arbeitnehmer, die bereits seit 45 Jahren im Job sind, können abschlagsfrei früher in Rente gehen. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden komplett angerechnet mit Ausnahme der zwei Jahre vor dem Renteneintritt. Mit Hilfe dieses "rollierenden Stichtags" soll eine Frühverrentungswelle verhindert werden. Die Rente mit 63 kostet nach Schätzungen der Bundesregierung in diesem Jahr rund 900 Millionen Euro, ab 2015 rund zwei Milliarden Euro jährlich. Auch Versicherte, die 18 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben und dann in die freiwillige Rentenversicherung gewechselt sind, sollen von der Leistung profitieren.

- Verbesserungen bei der ERWERBSMINDRUNGSRENTE und bei REHA-LEISTUNGEN sollen dafür sorgen, dass durch Krankheit oder Behinderung geschädigte Ältere wieder zu einer besseren Rente kommen. Die Erwerbsminderungsrente wird so hoch sein, wie sie bei regulärer Arbeit bis zum 62. Geburtstag gewesen wäre. Bislang gilt als Grundlage für die Zurechnungszeit der 60. Geburtstag. Zudem können die letzten Jahre vor dem Renteneintritt bei der Berechnung ignoriert werden, wenn sie etwa durch krankheitsbedingte Arbeitsausfälle oder Teilzeit zu einer Schlechterstellung führen würden.

- Die FLEXI-RENTE kam nach dem Kompromiss zwischen Union und SPD auf den letzten Metern ins Rentenpaket. Sie kommt der Forderung des Wirtschaftsflügels der Union nach, älteren Arbeitnehmern zu ermöglichen, auch nach der Regelaltersgrenze weiter zu arbeiten. Die Regelung verlangt dafür eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Um dafür noch nähere Details zu klären, will die Union eine Arbeitsgruppe einrichten.