Polizeisprecher Stefan Redlich bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd), dass Beamte die Identitäten der Asylbewerber überprüften. Da dies vor Ort nicht gelungen sei, seien die Asylbewerber mitgenommen worden. Hintergrund des Einsatzes ist der Verdacht auf Verstoß gegen die sogenannte Residenzpflicht. Die Landeskirche kritisierte den Einsatz.
Die Residenzpflicht schreibt Asylbewerbern vor, in welchem Gebiet sie sich aufhalten dürfen. Im Regelfall ist der Radius auf das Bundesland begrenzt, in dem das Asylverfahren läuft.
Landeskirche reagiert empört
Die Flüchtlinge an der Gedächtniskirche hatten mehrfach gesagt, dass ihr Asylverfahren in Sachsen-Anhalt läuft. Sie hätten dann vermutlich keine Aufenthaltsberechtigung für Berlin. Innensenator Frank Henkel (CDU) rechtfertigte auf dieser Grundlage den Polizeieinsatz. Es habe Anhaltspunkte gegeben, dass die Flüchtlinge gegen die Residenzpflicht verstoßen haben, sagte er dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Er betonte, die Männer würden zurück nach Sachsen-Anhalt gebracht, falls ein Verstoß festgestellt werde. Wie lange die Prüfung andauern wird, konnte der Polizeisprecher nicht sagen.
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Es ist das erste Mal bei den seit etwa zwei Jahren andauernden Flüchtlingsprotesten in Berlin, dass die Polizei im Zusammenhang mit der Residenzpflicht durchgreift. Immer wieder waren Flüchtlinge aus anderen Bundesländern zum Protest in die Bundeshauptstadt gekommen. Politik und Polizei duldeten dabei regelmäßig den offenkundigen Verstoß gegen die Regelung, die von Flüchtlingsorganisationen, Sozialverbänden und Kirchen seit Jahren als unnötige Schikane abgelehnt wird.
Die evangelische Landeskirche, die sich gemeinsam mit der örtlichen Kirchengemeinde um eine Lösung mit den Flüchtlingen bemühte, reagierte empört auf den Polizeieinsatz. Sie sehe in dem vom Innensenat veranlassten Eingreifen einen "erheblichen Vertrauensverlust in das gemeinsame Bemühen, auch mit in Not geratenen Menschen würdevoll umzugehen", hieß es in einer Erklärung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Bischof Markus Dröge sagte, die Flüchtlinge hätten ein Anrecht auf eine sorgfältige Prüfung ihres Asylanspruchs.
Die elf Flüchtlinge hatten vor gut einer Woche einen Hungerstreik auf dem Berliner Alexanderplatz aufgegeben und waren zur Gedächtniskirche gezogen. Ihr Wunsch nach Kirchenasyl wurde von der Gemeinde abgelehnt. Sie erlaubte den Afrikanern aber, vor der Kirche gegen die von ihnen kritisierten Asylregelungen in Deutschland zu protestieren.