Mit der Zuschreibung von Fremdheit grenze der Begriff Menschen aus, heißt es einer Stellungnahme des Instituts zu dem Gesetzentwurf, die dem epd vorliegt. Der Gesetzgeber würde zudem mit dem Wort "fremd" die Zuschreibung einer Eigenschaft aus der Täterperspektive übernehmen, heißt es darin weiter. Das Institut plädiert für das alleinige Wort "rassistisch".
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Mit dem geplanten Gesetz will Justizminister Maas Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umsetzen. Im Strafgesetzbuch will er festhalten, dass "besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Motive des Täters bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden müssen. Dies soll auch dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft bereits bei den Ermittlungen darauf achtet, ob die Tat rassistische Beweggründe hatte.
Das Menschenrechtsinstitut hält den Begriff rassistisch dabei für ausreichend. Der Begriff müsse aber definiert werden. Die Menschenrechtsexperten schlagen vor, Taten, die sich gegen Herkunft, Abstammung oder Religionszugehörigkeit des Opfers richten, als rassistisch zu definieren.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Länder und Verbände haben bis Mitte Juli Zeit, Stellung zu dem geplanten Vorhaben zu nehmen. Das Kabinett wird also erst nach der Sommerpause entscheiden.
Mit dem Gesetz will Maas zudem die Kompetenzen des Generalbundesanwalts bei rassistischen Straftaten erweitern. Er zieht damit eine Konsequenz aus dem Ermittlungsversagen im Zusammenhang mit den Morden des rechtsextremen Terrortrios NSU.
Das Menschenrechtsinstitut mahnt darüber hinaus auch an, Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter durch Qualifizierungsmaßnahmen stärker für rassistische Motive zu sensibilisieren, damit diese nicht wie oft in der Vergangenheit unerkannt blieben. "Von Rechtsänderungen alleine ist hier keine ausreichende Wirkung zu erwarten", heißt es in der Stellungnahme.