Geklagt hatten die Frankfurter Vereinigung "DawaFFM" und die dazugehörige Jugendorganisation "Dar al Schabab", die im Februar 2013 vom Bundesinnenministerium aufgelöst worden waren. Die Leipziger Richter sahen es als bewiesen an, dass die islamistischen Vereinigungen zur Untergrabung des staatlichen Gewaltmonopols und zur Beteiligung am Dschihad, dem "Heiligen Krieg", aufriefen. Sie verstießen deshalb gegen die Verfassung und die Völkerverständigung. (AZ: BVerwG 6 A 3.13)
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Der Rechtsanwalt der Kläger schloss nach der Verhandlung eine weitere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus. Vertreter der Vereine waren am Mittwoch nicht persönlich vor Gericht erschienen.
Zur Beweisführung wurden insbesondere Abschriften von Videos herangezogen, die von den Vereinigungen selbst ins Internet gestellt wurden. Einige davon waren nach gewaltsamen Ausschreitungen bei Demonstrationen in Bonn und Solingen 2012 entstanden - dort hatten andere gewaltbereite Salafisten den Protest der rechtspopulistischen Partei "Pro NRW" gestört, die die sogenannten Mohammed-Karikaturen gezeigt hatten. Es gab mehrere Dutzend Verletzte.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass "DawaFFM" die Taten rechtfertige, zur Selbstjustiz aufrufe und damit das Gewaltmonopol des Staats zu untergraben versuche. Außerdem unterstütze die Vereinigung den bewaffneten Dschihad und strebe auch danach, in Deutschland islamistische Kämpfer für den "Heiligen Krieg" zu gewinnen. Der Salafismus ist eine ultrakonservative Auslegung des Islam, seine Anhänger sehen sich als die einzig wahren Gläubigen.