"Wer das Geld von lesbischen und schwulen Paaren will, sollte sie auch vollumfänglich anerkennen", sagte Geschäftsführer Jörg Steinert am Dienstag in Berlin. Er verwies auf die ablehnende Haltung der katholischen Kirche gegenüber einer Gleichstellung von Homo-Paaren und Regelungen im Arbeitsrecht der Kirche, die Schwule und Lesben benachteiligten.
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Hintergrund der aktuellen Kirchgeld-Forderung ist das im vergangenen Sommer verabschiedete Gesetz, das homosexuelle Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht gleichstellt. Seitdem profitieren Schwule und Lesben auch vom Ehegattensplitting. Die Kirchen sind betroffen, weil es für sie eine besondere Kirchgeld-Regelung für sogenannte glaubensverschiedene Ehen gibt: Sie können ein pauschales Kirchgeld vom Partner erheben, der nicht Mitglied einer Kirche, aber der Besserverdiener ist. Nach Angaben des Schwulen- und Lesbenverbands will das Erzbistum Berlin dieses Kirchgeld auch von homosexuellen Lebenspartnern erheben.
Der Sprecher des Erzbistums, Stefan Förner, verteidigte das Vorgehen. Änderungen des staatlichen Steuerrechts würden im Kirchensteuerrecht angepasst, sagte er dem epd. "Durch dieses Anknüpfen an das staatliche Steuerrecht werden die Steuerklarheit und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährleistet", sagte Förner. Die Alternative, das Kirchgeld nicht anzunehmen, würde zu einer Ungleichbehandlung führen.