Gröhe will Krankenkassen mehr für Hebammen bezahlen lassen

Gröhe will Krankenkassen mehr für Hebammen bezahlen lassen
Die Proteste der Hebammen zeigen erste Wirkung. Statt ihre Mehrkosten immer weiter nur durch Honorare aufzufangen strebt Gesundheitsminister Gröhe nun weitergehende Änderungen an. Auch sie gingen allerdings zulasten der Kassen.

Zur finanziellen Absicherung freiberuflicher Hebammen will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Krankenkassen künftig stärker in die Pflicht nehmen. Gröhe präsentierte am Mittwoch in Berlin die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe des Ministeriums, die sich mit dem Problem steigender Haftpflichtprämien bei Hebammen auseinandergesetzt hat. Der Minister schlug vor, durch einen Sicherstellungszuschlag der Kassen an die Hebammen die Finanzlage der Geburtshelferinnen zu verbessern. Außerdem sollen die Kassen auf Regresszahlungen verzichten, was dort Protest auslöste.

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Hintergrund der Überlegungen ist die seit Jahren teurer werdende Haftpflichtversicherung, die Hebammen abschließen müssen, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Die Prämie dafür steigt in diesem Jahr auf über 5.000, im nächsten sogar auf 6.000 Euro. Freiberufliche Hebammen fürchten, ihren Job durch die gestiegenen Kosten nicht mehr ausüben zu können.

Der Sicherstellungszuschlag soll laut Gröhe Hebammen zugute kommen, die nur wenige Geburten betreuen. Sie können gestiegene Kosten nicht durch die von den Kassen angekündigte Erhöhung der Honorare für Geburten auffangen. Nach Angaben des Ministeriums ist dies vor allem ein Problem im ländlichen Bereich.

Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten von Hebammen bei der Vergütung zu berücksichtigen. Auch den Sicherstellungszuschlag will Gröhe gesetzlich verankern. Er kündigte an, sich im Bundestag dafür einzusetzen, die Regelung in einem aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurf einzuspeisen. Wie hoch der Zuschlag sein soll und wie viele Hebammen dies betrifft, konnte Gröhe nicht sagen. Nach seinen Angaben ist die Datenlage über freiberufliche Hebammen ohnehin unzureichend. Auch dies soll künftig geändert werden.

Minister schlägt Verzicht auf Regressforderungen vor

Um den Versicherungsmarkt in diesem Bereich wieder in Gang zu bringen, will Gröhe außerdem die Regressansprüche im Schadensfall einschränken. So sollen sich Krankenversicherung und Pflegeversicherung künftig kein Geld mehr von den Berufshaftpflicht-Versicherungen zurückholen können. Damit soll es den Unternehmen leichter gemacht werden, Haftpflichtversicherungen für Hebammen zu kalkulieren.

Bei den Kassen stößt das auf Ablehnung. "Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Haftung von Hebammen, durch deren Fehler ein Kind bei der Geburt zu Schaden kommt, begrenzt werden soll", sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz. So wie auch andere Berufstätige für ihre Fehler geradestehen müssen, sollte dies auch bei den Hebammen weiterhin so sein. Die Einführung eines Sicherstellungszuschlags bezeichnete er aber als "bedenkenswert".

Gröhe argumentierte demgegenüber, seine Vorschläge könnten dafür sorgen, dass es am Ende für die Kassen günstiger werde. Sie müssten derzeit die Prämien bei der Haftpflicht ausgleichen. Würden die Kosten dort sinken, käme es auch den Kassen zugute.

Zustimmung erhielt Gröhe vom Koalitionspartner. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach bezeichnete die Vorschläge als "grundsätzlich richtig". "Ohne einen Systemwechsel ist die Hebammenversorgung massiv gefährdet", sagte er.

Vorsichtige Zustimmung kam vom Hebammenverband. Präsidentin Martina Klenk sagte aber, die Vorschläge böten keine langfristige Lösung. Der Verband fordert einen steuerfinanzierten staatlichen Haftungsfonds für Geburtsschäden. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Alexander Schweitzer (SPD) sagte, bei einer Begrenzung der Haftungssumme sei solch ein Fonds unverzichtbar.