Evangelische Schulexpertin: Neutralität in Ethik nicht möglich

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Evangelische Schulexpertin: Neutralität in Ethik nicht möglich
Die evangelische Schulexpertin Kerstin Gäfgen-Track bezweifelt, dass ein Unterricht in ethischen Fragen weltanschaulich neutral sein kann.
29.04.2014
epd
Michael Grau

Neutralität sei in der Ethik überhaupt nicht möglich, sagte die Oberlandeskirchenrätin aus Hannover dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Es gibt mindestens so viele Ethiken wie es Religionen gibt. Es gibt keine verbindliche Ethik für alle." Auch im Ethik-Unterricht bringe jeder Lehrer ein bestimmtes Grundverständnis mit. "Dies zu verschleiern, bedeutet einen trügerischen Schein von Objektivität zu erzeugen."

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Gäfgen-Track reagierte damit auf Einwände der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gegen den Religionsunterricht. Der niedersächsische GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt hatte den konfessionsgebundenen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen angesichts der kulturellen Vielfalt in Deutschland als überholt bezeichnet. Er regte einen "Ethik-Unterricht für alle" an.

Die Oberlandeskirchenrätin betonte demgegenüber: "Werte-Unterricht kann nur gut erteilt werden, wenn klar ist, von welcher Position heraus er erteilt wird." Der Religionsunterricht lege seine Grundposition von vornherein offen: "Ich weiß dann, aus welcher Perspektive die anderen Religionen und Weltanschauungen betrachtet werden."

Gäfgen-Track bestritt, dass Angehörige von Minderheiten in einem Ethik-Unterricht besser zur Geltung kämen als im Religionsunterricht: "Diese Behauptung ist durch nichts bewiesen." Am evangelischen Religionsunterricht nähmen auch viele konfessionslose Kinder und Jugendliche oder Kinder aus anderen Religionen gerne teil. Der Unterricht nehme das bewusst auf. "Er versteht sich als offen und missioniert nicht."

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Hintergrund der Diskussion ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem Eltern konfessionsloser Kinder keinen Anspruch auf einen Ethik-Unterricht an Grundschulen haben. Gäfgen-Track zeigte Verständnis für das grundsätzliche Anliegen der Klägerin, einer konfessionslosen Mutter aus Freiburg. Auch aus Sicht der evangelischen Kirche sei ein Unterricht in Ethik ab der ersten Klasse als Alternative zum Religionsunterricht notwendig. Die Alternative dürfe nicht die Freistunde sein. Zum grundgesetzlich garantierten Recht auf religiöse Bildung an Schulen gehöre auch die Freiheit, auf eine religiöse Bildung zu verzichten.