Der Palästinenser aus Syrien, der wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Deutschland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wollte nach der Haftentlassung sein Informatikstudium fortsetzen. Wie das OLG am Donnerstag mitteilte, war das von der Ausländerbehörde des Westerwaldkreises verhängte Studienverbot rechtmäßig.
Auch wenn sich der Mann schon lange in Deutschland aufhalte und derzeit nicht abgeschoben werden könne, dürfe er nicht Informatik studieren, heißt es in der Begründung. Seine Straftaten beeinträchtigten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig und sein Engagement für Al-Kaida stehe in eklatantem Widerspruch zur demokratischen Werteordnung. Zudem hätten Terrornetzwerke ein besonderes Interesse an der Rekrutierung von Personen mit qualifizierten Kenntnissen im Computerwesen.