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Teuffel will mit dem ungewöhnlichen Schritt darauf aufmerksam machen, dass die Kirche Menschen, die austreten und keine Kirchensteuer mehr zahlen, vom Abendmahl ausschließen kann. Kirchensprecher Michael Mädler sagte am Mittwoch auf epd-Anfrage, das Ersuchen um ein Disziplinarverfahren sei bei der Landeskirche eingegangen. Der Landeskirchenrat werde sich auf seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung vom 12. bis 14. Mai mit dem Vorgang befassen.
###mehr-links###Der Pfarrer hatte nach eigenen Angaben einer Frau, die Anfang 2014 aus der Kirche ausgetreten war, in seiner Gemeinde bei Neu-Ulm das Abendmahl gereicht. Die Frau zahle zwar keine Kirchensteuer mehr. Sie werde aber künftig der Kirchengemeinde freiwillig einen entsprechenden Betrag zukommen lassen, sagte der Pfarrer.
Dass die Kirche Menschen, die sich gegen die allgemeine Kirchensteuer stellten, vom Abendmahl ausschließe, sei für ihn eine "Automobilclub-Logik", sagte der Pfarrer dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Wer den Vereinsbeitrag nicht zahlt, darf keine Leistungen in Anspruch nehmen." Eine solche kirchenrechtliche Bestimmung stehe "im Widerspruch zum Evangelium Jesu Christi".
Leitlinien der lutherischen Landeskirchen
Hintergrund sind die "Leitlinien kirchlichen Lebens" der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands. Darin heißt es, dass ein Kirchenaustritt zu einer Trennung "von der Gemeinschaft um den Abendmahlstisch" führe. In den evangelischen Gemeinden in Bayern ist es weithin üblich, alle getauften Gottesdienstbesucher zum Abendmahl einzuladen.