Knapp zwei Jahrzehnte nach ihrer Einführung soll die Pflegeversicherung zugunsten der Demenzkranken umgebaut werden. Statt der bisherigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Bedarfsgrade geben. Das soll vor allem den Demenzkranken nutzen, die in der Pflegeversicherung bislang zu kurz kommen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gab am Dienstag in Berlin grünes Licht für die Erprobung des neuen Begutachtungsverfahrens. Ende des Jahres sollen die Ergebnisse ausgewertet sein.
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Im Laufe dieser Woche will der Minister außerdem den Gesetzentwurf für die erste Stufe der Pflegereform in die regierungsinterne Abstimmung geben. Der Entwurf enthält die von Union und SPD vereinbarten Verbesserungen der Leistungen für die Pflege zu Hause und in Heimen. Dafür steigt zum Beginn kommenden Jahres der Pflegebeitrag um 0,3 Prozentpunkte. Bis zum Ende der Wahlperiode ist eine weitere Erhöhung um 0,2 Prozent vorgesehen. Der Beitrag beträgt dann 2,55 Prozent des Bruttolohns, Kinderlose zahlen 2,8 Prozent.
Zu den Verbesserungen im nächsten Jahr zählen eine Erhöhung der bisherigen Leistungen der Pflegeversicherung um vier Prozent, 20.000 zusätzliche Betreuer für Demenzkranke in Pflegeheimen sowie mehr Geld für die Entlastung pflegender Angehöriger und Hilfen zu Hause. Durch die erste Beitragerhöhung stehen insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro sollen in einen Vorsorgefonds bei der Bundesbank gehen, der in 20 Jahren abgerufen werden soll, wenn die Babyboomer-Generation pflegebedürftig wird.
Auch Demenz wird erfasst
In Deutschland erhalten rund 2,4 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zwei Drittel von ihnen werden von Angehörigen oder Freunden zu Hause versorgt. In den vergangenen Jahren waren die Leistungen für Demenzkranke bereits verbessert worden: Nach Angaben von Gröhe erhalten rund 70.000 Geld- oder Sachleistungen, obwohl sie noch nicht pflegebedürftig sind. Weitere 430.000 pflegebedürftige Demenzkranke bekommen seit dem Pflegegesetz der schwarz-gelben Vorgängerkoalition mehr Geld.
Seit zehn Jahren wird aber darüber debattiert, wie die Demenzkranken systematisch in die Pflegeversicherung einbezogen werden können. Dazu bedarf es eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, in den nicht nur - wie bisher - die körperlichen Leiden eingehen. Die Prüfer der Krankenkassen müssen ein neues Verfahren anwenden, dass auch Beeinträchtigungen durch Demenz erfasst. Das soll nun in diesem Jahr an 2.000 Pflegebedürftigen ausprobiert und mit dem bisherigen Einstufungsverfahren verglichen werden.
Gröhe sagte, mit der Erprobung des neuen Begutachtungsverfahrens sei der Startschuss für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gefallen. Er werde noch in dieser Wahlperiode gesetzlich eingeführt und sich von 2017 an bundesweit auswirken. Dabei solle niemand schlechtergestellt werden.