Neonazis hätten "genau die gleichen Rechte wie andere Menschen auch", sagte der Kölner Medienrechtler Adrian Schneider in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dass linksgerichtete Antifa-Gruppen auf einigen Internetseiten Neonazis mit Namen, Foto und Wohnort nennen, sei juristisch bedenklich.
Erlaubt ist laut Schneider die Veröffentlichung von persönlichen Daten und Fotos nur bei Personen des öffentlichen Lebens wie beispielsweise NPD-Funktionären. "Ganz anders sieht es aber aus, wenn ich sage, 'Der Markus aus der 9b an der Realschule ist ein Nazi', und den mit einem Foto ins Netz stelle", erläuterte der Jurist, der ein Medienrechtsportal betreibt. "Das geht sicher nicht."
Wer so etwas dennoch tue und "gewöhnliche" Neonazis im Internet an den Pranger stelle, der riskiere eine Abmahnung vom Anwalt der Betroffenen, sagte Schneider. Dann könnten ein paar hundert Euro Anwaltskosten fällig werden. Denkbar sei auch ein Bußgeldbescheid der Datenschutzbehörden. In ganz krassen Fällen könne der Betroffene auf zivilrechtlichem Weg sogar Schmerzensgeld einklagen. "Der Weg bis dahin ist zwar immer sehr steinig und lang, aber ausgeschlossen ist das sicher nicht", sagte Schneider.