Statt in einem Sarg können Verstorbene dann aus religiösen Gründen in ein Leintuch gehüllt ins Grab gelegt werden, heißt es in dem "Gesetz zur Anpassung des Bestattungsrechts", das am Mittwoch vom Landtag in Baden-Württemberg beschlossen wurde.
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Neu ist auch, dass zwischen Tod und Bestattung nicht mehr 48 Stunden liegen müssen, sondern schon am Tag nach dem Tod bestattet werden kann - aus religiösen Gründen auch sonntags. Allerdings muss der Scheintod durch einen Arzt ausgeschlossen sein und dem Standesamt alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Auf dem Weg bis zum Grab muss die Leiche aber aus hygienischen Gründen in einem Sarg transportiert werden, da Körperflüssigkeiten austreten können.
Eine Bestattung in Leintüchern halten Experten für unbedenklich. Bei Infektionsgefahr könne jedoch in Einzelfällen ein Sarg angeordnet werden, schreibt das neue Bestattungsrecht vor.
Ziel der Veränderungen im Bestattungsrecht sei, dass Juden und Muslime in Baden-Württemberg ihre "Kultur und Traditionen im Umgang mit Verstorbenen ausüben können", heißt es in dem Gesetz. Nach Ansicht der meisten islamischen Theologen sollten Muslime rituell gewaschen und in ein nahtloses Leinentuch gewickelt in Richtung Mekka auf der rechten Seite liegend beerdigt werden. Bisher galt der Kompromiss, dass bei einer muslimischen Bestattung der Sarg im Grab geöffnet und der Deckel daneben gelegt werden darf.
Nach und nach richten sich immer mehr Bundesländer und Kommunen auf muslimische Bestattungen ein: Deutschlandweit gibt es mehr als 200 muslimische Gräberfelder, die in Richtung Kaaba ausgerichtet sind. Einige Städte wie Hamburg oder Mainz unterstützten den Bau von muslimischen Trauerhallen. Bisher lässt sich nur eine Minderheit der Muslime in Deutschland beerdigen. Die große Mehrheit der Verstorbenen wird in die Herkunftsländer überführt.