Bibliotheken fordern Urheberrechtsgesetz für digitales Zeitalter

Bibliotheken fordern Urheberrechtsgesetz für digitales Zeitalter
Der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) dringt mit Blick auf die Ausleihe elektronischer Medien in öffentlichen Bibliotheken auf eine zügige Änderung des Urheberrechtsgesetzes.
13.03.2014
epd
Lukas Philippi

Das Gesetz hinke seit Jahren der digitalen Welt hinterher. So werde verhindert, dass öffentliche Bibliotheken ausreichend elektronische Medien wie E-Books und E-Zeitschriften anbieten können, sagte der Verbandsvorsitzende Frank Simon-Ritz dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Damit verhindere die Politik, dass Gemeinde- und Stadtteilbibliotheken ihre Kernaufgabe, Bildung und Information für jedermann zur Verfügung zu stellen, erfüllen.

Im Gegensatz zu der Regelung über gedruckte Werke hätten die Bibliotheken bislang keinen Rechtsanspruch darauf, elektronische Medien verleihen zu dürfen, sagte Simon-Ritz, der Direktor der Bauhaus-Universitätsbibliothek in Weimar ist. "In einer Wissensgesellschaft, in der zunehmend digital publiziert wird, sind die Konsequenzen dramatisch."

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Die Angst der Verlage vor Raubkopien bei Online-Ausleihe sei unbegründet, sagte Simon-Ritz. Neben Kopierschutz stünden die auf den eigenen PC heruntergeladenen Medien nur für eine begrenzte Frist dem Nutzer zur Verfügung. Danach lasse sich die Datei nicht mehr öffnen. Die Ausleihe von E-Books in öffentlichen Bibliotheken verhindere eher den "Wildwuchs" bei der Ausbreitung von Plattformen mit Raubkopien.

Nach Verbandsangaben müssen Bibliotheken zurzeit für jedes E-Book und jede elektronische Zeitschrift erst einmal eine Lizenz mit den Rechteinhabern, in der Regel den Autoren oder Verlagen, aushandeln. Das sei nicht nur langwierig, sondern in der Regel auch teurer, urteilt der Bibliotheksverband.

Hintergrund ist eine unterschiedliche Regelung für gedruckte und für elektronische Medien im Urheberrechtsgesetz. So werden für gedruckte Werke die Rechte von Autoren und Verlagen in öffentlichen Bibliotheken eingeschränkt. Über die sogenannte Bibliothekstantieme, die Bund und Länder zahlen, erhalten sie eine in den Augen des Gesetzgebers angemessene Vergütung für die Ausleihe zu nichtkommerziellen Zwecken.

Bei den elektronischen Medien bestimmen hingegen Verlage und Autoren, ob eine Lizenz zur Ausleihe überhaupt erteilt wird. Der Deutsche Bibliotheksverband schlägt deshalb für die öffentlichen Bibliotheken eine Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Medien vor. Für wissenschaftliche Bibliotheken sei eine gesonderte Regelung nötig.