Der Zulassungsbescheid zum 1. März sei am Donnerstag versendet worden, teilte das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium in Kiel mit. Nach dessen Angaben ist es die bundesweit erste Zulassung für ein PID-Zentrum.
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Unter einer PID versteht man die genetische Untersuchung eines künstlich befruchteten Embryos vor seiner Übertragung in die Gebärmutter. Sie darf nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden, etwa wenn das Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht.
Zudem muss eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission jeden PID-Fall einzeln prüfen. Für das Lübecker Zentrum ist die gemeinsame Ethikkommission norddeutscher Länder zuständig, die bei der Ärztekammer Hamburg angesiedelt ist und in Kürze ihre Arbeit aufnimmt.